Rettungsdienstgesetz steht zur Novellierung an!

ALTENKIRCHEN – Rettungsdienstgesetz steht zur Novellierung an! – Der rheinland-pfälzische Landtag wird in Kürze das Rettungsdienstgesetz novellieren. Um die Meinung der Rettungsdienstmitarbeiter kennenzulernen, traf sich der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Dr. Peter Enders auf Einladung mit dem Betriebsrat des DRK-Kreisverbandes Altenkirchen sowie Kreisgeschäftsführer Alfons Lang und dem Leiter Rettungsdienst Mike Matuschewski.

Die DRK-Mitarbeiter kritisieren die geplante Qualifikation der Fahrzeugbesatzung in der Notfallrettung, bei der nur ein Besatzungsmitglied Notfallsanitäter (dreijährige Ausbildung) sein muss, das weitere Besatzungsmitglied jedoch lediglich Rettungssanitäter (520 Stunden Ausbildung). Enders unterstützte die Argumentation der DRK’ler. Dabei wies er zugleich darauf hin, dass das Bundesgesetz über den Beruf des Notfallsanitäters bereits seit 1. Januar 2014 in Kraft ist. Bisherige erfahrene Rettungsassistenten (2-jährige Ausbildung) können durch Teilnahme an einer Ergänzungsprüfung ebenfalls diese Berufsbezeichnung erlangen. Der Abgeordnete unterstützte die Meinung des Betriebsrates. Gleichzeitung merkte er beim Gedankenaustausch kritisch an, dass seitens der Landesregierung, obwohl es bereits Anfang 2016 einen Entwurf gab, erst jetzt dem Landtag ein Gesetzentwurf zur Novellierung vorgelegt wird.

Konsens gab es auch bei der sogenannte Hilfeleistungsfrist, die im Gesetz bisher so geregelt war, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von max. 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht wird. Hier sei es zukünftig nötig, diese Maximalzeit nicht alleine auf die Fahrzeit, sondern auf die Gesamtzeit ab Alarmierung zu beziehen. Davon profitiere der ländliche Raum.

Der Betriebsratsvorsitzende Michael Schüchen bedankte sich abschließend bei allen Gesprächsteilnehmern für den konstruktiven Informationsaustausch.

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