REGION – Windanlagen auf dem Hümmerich kurz vor der Genehmigung
REGION – Windanlagen auf dem Hümmerich kurz vor der Genehmigung – BI ruft Bürger auf: „Bringt Einwände vor!“ – Kritik: Nicht Klimaschutz, sondern Profit-Streben sei Antrieb
„Bürger aufgepasst! Wehrt euch gegen die geplanten Windräder auf dem Hümmerich! Erhebt Einspruch! Bis zum 30. August habt ihr noch Zeit dazu!“ Mit diesem Appell macht die BI Hümmerich die Bevölkerung rund um Gebhardshain, Steineroth und Mittelhof darauf aufmerksam, dass die Kreisverwaltung in Altenkirchen ein Förmliches Genehmigungsverfahren zum Errichten und Betreiben von Windrädern oberhalb des Elbergrunds eingeleitet hat.
Seit dem Mai 2016 hatte die Kreisverwaltung Altenkirchen der Eröffnung des Förmlichen Genehmigungsverfahrens nicht zustimmen können. Die eingereichten Unterlagen der beantragenden Altus AG waren nicht vollständig, und auch was sie in der Folge nachlieferte, genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen – trotz mehrfacher Fristverlängerungen.
Altus war anderer Ansicht, legte Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss ein, und verlor. Weiterhin uneinsichtig folgte eine Klage gegen dieses Urteil vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz. Bei diesem Verfahren kamen viele Mängel des Antrags erstmals der Öffentlichkeit zutage. Das Gericht wies die Klage jedoch nicht ab, sondern „verurteilte“ Klägerin und Beklagte, sich über Art und Umfang der fehlenden Unterlagen zu einigen – und ließ das Verfahren ruhen.
Die BI Hümmerich, die dafür kämpft, dass auf dem Bergrücken oberhalb des Elbergrunds keine industriellen Windanlagen entstehen, hoffte, dass es dabei bliebe. Schließlich handelt es sich beim Hümmerich und dem angrenzenden Elbachtal um Gebiete, die besondere Schutzzonen für Fauna und Flora sind (Landschaftsschutzgebiet, Vogelschutzgebiet Westerwald, Natura 2000 und FFH-Gebiet). Bedrohte Tier- und Pflanzenarten, die hier vorkommen, müssen nicht nur vor menschlichen Eingriffen wie Windanlagen bewahrt werden, sondern es muss auch aktiv dafür Sorge getragen werden, dass sie sich unbeeinträchtigt von zivilisatorischen Ambitionen weiter vermehren und verbreiten können, so die BI.
„Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, den Akteuren zu verdeutlichen, dass der Hümmerich ein Kleinod der Natur ist, Teil einer heilen Landschaft, die von den geplanten Windanlagen zerstört würde, was einer ökologischen Katastrophe gleichkommt“, erklärt die BI in einer Pressemitteilung. Dass der Graf Hatzfeldt als Grundeigentümer und die Altus AG als Errichter und Betreiber dieser geplanten Anlagen sich dem öffentlichen Rufen und Flehen der BI verschlossen hätten und sie dennoch weiterhin ihre zerstörerischen Pläne verfolgten, zeige deren wahren Charakter: „Hier geht es nicht um Klimaschutz oder Bewahrung der Welt vor den Folgen des Klimawandels, sondern es geht nur ums Geld: Die Hatzfeldtsche Verwaltung, Vestas als Hersteller der Anlagen und die immer wieder in dubiosen Gesellschaften verstrickte Altus AG – sie alle sind Wirtschaftsunternehmen. Ihnen geht es nicht um CO2 oder ‚grünen‘ Strom. Es geht ihnen nur um Profit, sonst nichts. Ihnen ist egal, ob sie unsere Landschaft zerstören, seltene und geschützte Tiere töten, in unseren Wasserhaushalt eingreifen oder mit ihren Monsteranlagen die Gesundheit der Menschen hier gefährden. Windräder auf dem Hümmerich retten nicht das Weltklima, aber machen unsere Heimat viel weniger lebenswert“, so die BI.
Wenn jetzt das Förmliche Genehmigungsverfahren eröffnet wird, dann bedeute dies, dass zunächst die Planungsunterlagen vom 28. Juni bis 28. Juli 2021 bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen (Parkstraße 1, Zimmer 003) sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen (Rathausstraße 75, Zimmer 66) ausliegen und dort von jedermann während der Öffnungszeiten eingesehen werden können. Während der Auslagefrist, und anschließend noch bis zum 30. August 2021, können bei diesen Stellen Einwände erhoben werden, die dann bei einem Erörterungstermin am 28. Oktober 2021 im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung Altenkirchen öffentlich behandelt werden. Die Inbetriebnahme der Windanlagen ist laut Kreisverwaltung „unmittelbar nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und nach Errichtung vorgesehen.“
So soll der Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof nach dem Wunsch der gleichnamigen Bürgerinitiative bleiben: frei von Windrädern. Daher fordert sie die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, im jetzt eingeleiteten Genehmigungsverfahren ihre Einwände gegen die aktuell geplanten Windräder zu erheben. Nur bis zum 30. August 2021 ist dazu noch Zeit. (Archiv-Foto 18: BI Hümmerich)