REGION – ICV präsentiert Chorleitervertrag mit Corona-Klausel

REGION – ICV präsentiert Chorleitervertrag mit Corona-Klausel – Die Corona-Problematik hat viele Chöre und deren Chorleiter/innen vor plötzliche Probleme und wichtige Fragen gestellt: Wie soll in Zeiten der Pandemie verfahren werden? Werden Zahlungen ausgesetzt und Proben nachgeholt? Viele weitere Überlegungen bis hin zu Rechtsstreitigkeiten waren die Folge. „Dies muss bei zukünftigen und vergleichbaren Situationen nicht mehr sein,“ so Kevin Breitbach, Vorsitzender des Internationalen Chorleiterverbandes, ICV in einer Presseveröffentlichung des Verbandes. „Wenn Dinge vorab geregelt sind, und man weiß, wie man in solchen Fällen miteinander umzugehen hat, entsteht kein Rechtsvakuum und alle Beteiligten (Chöre, Chorvorstände und Chorleiter/innen) wissen, was zu tun ist und bewegen sich auf sicherem Terrain.“,so Breitbach weiter. Dazu hat der sehr aktive und innovative Berufsverband eine spezielle Erweiterung zu seinem bisherigen Vertragswerk durch eine Anwaltskanzlei erarbeiten lassen, und jetzt anlässlich der (ersten Online-)Jahreshauptversammlung des ICV präsentiert.

Wichtig und vorbildlich dabei ist die Tatsache, dass der Vertrag nicht einseitig aus Sicht der Chorleiter/Innen formuliert wurde, sondern auch die Interessen der Chöre mit einbezieht, denn: „Wir brauchen uns gegenseitig. Chorleiter brauchen Chöre und Chöre brauchen Chorleiter/innen. Dieses gegenseitige Verständnis und die Wertschätzung sind elementare Grundlage für eine fruchtbare und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Diese ist mit dem neuen `Corona-Vertrag´ gewährleistet“ so Kevin Breitbach weiter. Er und sein Vorgänger Matthias Merzhäuser (jetzt zweiter Vorsitzender) waren auch maßgeblich an der Erarbeitung einer „Handreichung für Chöre und Chorleiter zum Thema Corona“ gemeinsam mit dem Chorverband Rheinland-Pfalz beteiligt, dessen Musikrat beide angehören. ICV-Mitglieder können den Chorleitervertrag und alle 3 optionalen Anlagen und modularen Erweiterungen dazu bei Geschäftsführer Wolfgang Dahms (info@chorleiterverband.de) kostenlos anfordern. Nichtmitglieder erhalten das komplette Vertragswerk per PDF gegen eine Schutzgebühr von Euro 25,00. Weitere Informationen gibt der Verband auf seine Internetseite www.Chorleiterverband.de oder in seiner Facebook-Präsenz.

Fotos: ICV-Vorsitzender Kevin Breitbach und sein Stellvertreter Matthias Merzhäuser haben den neuen Chorleitervertrag nach Besprechungen mit dem Chorverband Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht. Denn: Man braucht sich gegenseitig.

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