REGION – „Hilfen werden auch rückwirkend gewährt!“
REGION – „Hilfen werden auch rückwirkend gewährt!“ – Erwin Rüddel zu wichtigen Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld – Durch die Corona-Krise soll möglichst kein Unternehmen in Deutschland, und damit auch nicht im Landkreis Altenkirchen, in Insolvenz geraten, möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Im Prinzip ist der Arbeitsmarkt in Deutschland in sehr guter Verfassung. Zurzeit ist aber nicht absehbar, in welchem Umfang der Corona-Virus Unternehmen in Deutschland treffen wird und welche Auswirkungen das auf den Arbeitsmarkt haben wird. „Sollte sich die Lage verschärfen, wird die Bundesregierung schnell und passgenau reagieren können“, versicherte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.
Das kann über Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld erreicht werden. Deswegen werden zunächst Verordnungsermächtigungen eingeführt, mit denen die Bundesregierung die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld absenken und die Leistungen wie folgt erweitern kann:
Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäftigten, die von dem Arbeitsausfall betroffen sein müssen, auf bis zu 10 Prozent. Teilweise oder vollständiger Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Ermöglichung des Kurzarbeitergeldbezugs auch für Leiharbeitnehmer. Vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
„Bei der Bundesagenturn für Arbeit liegen derzeit rund 26 Milliarden Euro in der Rücklage – so viel wie noch nie. Deshalb sind wir auf eine mögliche Krise am Arbeitsmarkt besser vorbereitet, als je zuvor. Aufgrund der am Freitag vergangener Woche vom Deutschen Bundestag im Eilverfahren beschlossenen Verbesserungen der Regelungen für das Kurzarbeitergeld können Hilfen auch rückwirkend gewährt werden“, stellte der Bundestagsabgeordnete fest.
Denn die Rechtsverordnung für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld tritt rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Damit wird ein rechtssicherer Zustand geschaffen: Alle von Arbeitsausfällen betroffenen Arbeitnehmer können rückwirkend zum 1. März Kurzarbeitergeld erhalten. Unternehmen können sich ebenfalls rückwirkend die für die Arbeitsausfälle zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstatten lassen.
„Mit diesen Maßnahmen sichern wir die Liquidität der Unternehmen und sorgen dafür, dass die betroffenen Beschäftigten ihre Arbeitsplätze nicht verlieren. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird auch künftig alles Notwendige zum Schutz unserer Wirtschaft und unserer Arbeitnehmer veranlassen“, bekräftigte Erwin Rüddel.