REGION – Appell an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

REGION – Appell an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz zur Bereitstellung nicht darlehensbasierter Soforthilfen für Soloselbstständige, Klein- und Kleinstbetriebe – Mit dem Landesprogramm „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ bietet das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Weinbau schnell zugängliche Darlehen bei der Investitions- und Strukturbank RLP an. In nahezu allen Wirtschaftsbereichen sehen sich Soloselbstständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit gravierenden, unmittelbar die private Existenz bedrohenden Ausfällen ihres eigenen Einkommens, des sogenannten Unternehmerlohns, konfrontiert. Um die private und wirtschaftliche Existenz der Soloselbstständigen und Angehörigen „Freier Berufe“ zu sichern, reicht es nicht, rein betriebliche Liquiditäts-Engpässe ohne Berücksichtigung des Lebensunterhalts zu berechnen und Umsatzeinbußen temporär durch Darlehen zu kompensieren. Eine nicht-darlehensbasierte Soforthilfe (wie in anderen Bundesländern längst bereitgestellt) ist aus Sicht von ver.di unumgänglich. – Zahlreiche Menschen in Journalismus, Medien, Gestaltung, dem Erwachsenen Bildungssektor, den zur musischen, sportlichen und künstlerischen Weiterentwicklung angebotenen Bildungs- und Dienstleistungsangeboten, und nicht zuletzt im gesamten Kultur- und Kunstbereich, erwirtschaften ihr Einkommen als Soloselbstständige oder in Kleinstbetrieben. Die Struktur dieser Selbstständigkeit berücksichtigt den Unternehmerlohn (zur Bestreitung des Lebensunterhalts) nicht als „Liquidität“ oder „Betriebsmittelkosten“.

In – nicht immer freiwillig gewählten – Beschäftigungsverhältnissen erleben diese Honorarkräfte und Kleinstunternehmer derzeit, seit Anlaufen der inzwischen umfassenden Maßnahmen, die zum Schutz vor Corona notwendig sind, nicht sukzessive wegbrechende Umsätze oder den Übergang in Kurzarbeit – sondern ab Tag 1 den kompletten Ausfall ihrer in Rechnung stellbaren Arbeitsleistung und somit ihres Einkommens, das sie als Unternehmerlohn aus ihren Honoraren beziehen, und von dem sie ihre Familien ernähren, ihre Sozialversicherung selbst abführen und ihre nicht-betriebsgebundenen Verbindlichkeiten bestreiten.

Mit Kreditformen und Darlehen ist diesen Berufsgruppen nicht geholfen: Die Mittel, um die Darlehen zurückzuzahlen, können schlicht zu keiner Zeit erwirtschaftet werden – wegen zu geringer Honorarhöhen einerseits, und wegen am Ende der Krise nicht doppelt zur Verfügung stehenden Zeit andererseits.

Ebenso wenig decken die sogenannten Betriebsmittelzuschüsse aus den Hilfen des Bundes das Unternehmerhonorar bzw. den Verdienstausfall der Soloselbstständigen und Kleinstunternehmer*innen ab, da von ihnen keine privaten Ausgaben bestritten werden können.

Der Wegfall des Unternehmerhonorars bzw. der meist 100%ige Verdienstausfall in diesen Berufsgruppen wird ohne Zuschüsse oder Soforthilfsmittel des Landes nach wie vor außer Acht gelassen.

Nur anteilig Soloselbstständigen geht es nicht bedeutend besser: Teilweise Soloselbstständige gehen häufig einer Mischung aus Teilzeit-Angestellten-Tätigkeiten, geringfügigen Beschäftigungen und selbstständigen Anteilen nach, daher sind sie von den aktuellen Härten in Angestelltenverhältnissen ebenfalls am frühesten mit betroffen: Gerade die geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräfte werden aktuell bei Bildungsträgern, Gestaltungs- und Mediendienstleistern zuerst gekündigt bzw. gehen bei Kurzarbeit nahezu leer aus – und so haben sie auch innerhalb der anteiligen abhängigen Arbeitsverhältnisse große Verdiensteinbußen zu tragen.

Eine existenzbedrohende Situation trifft nach wie vor etwa: Musikpädagog/innen, Musiker/innen, Schauspieler/innen, Journalist/innen, DAF/DAZ-Lehrer/innen, Erwachsenenbildungs-Dozent/innen, Gestalter/innen, Fotograf/innen, Übersetzer/innen, Schriftsteller/innen, Künstler/innen etc. Diese Berufsgruppen konnten überdies wegen zu geringer Honorare und teilweise scheinselbstständigen Arbeitsverhältnissen, die die Gewerkschaft ver.di und branchenspezifische Interessenverbände seit vielen Jahren kritisieren, keinerlei Rücklagen bilden für eine Krisensituation wie die aktuelle. Soloselbstständige und Kleinstunternehmen jedoch leisten einen beträchtlichen Anteil der landesweiten Versorgung innerhalb von Medien, der Bildungslandschaft (inklusive Angeboten an allgemeinbildenden Schulen) und des Kultursektors.

Durch Darlehen werden die Liquiditätsengpässe und fehlender Lebensunterhalt in den genannten Berufsgruppen nicht abgefangen, sondern ihre finanziellen Engpässe werden auf die ausgeführte Weise lediglich aufgeschoben und zudem noch potenziell vergrößert.

Somit wird ein noch nachhaltigeres Loch in die jeweiligen Lebensunterhalts- und Existenzsicherungen und darüber hinaus in noch bestehende Strukturen des öffentlichen Gemeinwohls gerissen.

Michael Holdinghausen, Landesfachbereichsleiter Medien, Kunst und Industrie erklärt dazu folgendes: „Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ruft daher dringend dazu auf nachzusteuern! Rheinland-Pfalz darf in diesem Punkt nicht hinter anderen Bundesländern zurückbleiben. Für Bildung, Medien und Kultur tätige Menschen sollten hier nicht im Stich gelassen werden. Es ist unabdingbar wichtige Strukturen durch die Bereitstellung von nicht-darlehensbasierten Soforthilfen für Soloselbständige und Kleinstunternehmer zu erhalten!“

Dieser Appell wird unterstützt von: Landesverband der Musikschulen in Rheinland-Pfalz Orchesterkonferenz RLP/Saar Landesverband der Freien Musikschulen Rheinland-Pfalz Verband Deutscher Schriftsteller in Ver.di, Landesverband Rheinland-Pfalz Deutscher Tonkünstlerverband, Landesverband Rheinland-Pfalz.

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