Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Einjährige

KREIS NEUWIED – Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Einjährige: Angebot der Kindertagesstätten hat sich sehr gut weiterentwickelt – Hallerbach: Kreis Neuwied auf sicherem Weg zu neuen Zielen –

Noah und Till sind erst wenige Wochen bzw. Monate alt. In weniger als einem Jahr, genau zum 01. August 2013, werden sie zu den ersten Kindern gehören, die als Einjährige einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege haben. Für Noah und Till und ihre Eltern mag dieser Termin und der dann einsetzende Rechtsanspruch noch „in weiter Ferne liegen“ und womöglich sind sich ihre Familien noch gar nicht sicher, ob und wann sie diesen Anspruch einlösen möchten. Für das Kreisjugendamt Neuwied, das für den Bereich des Landkreises die Aufgabe hat, die bestehenden und kommenden Rechtsansprüche sicherzustellen, haben bereits vor Monaten sehr intensive Vorbereitungen zur Umsetzung dieses frühkindlichen Förderanspruchs begonnen. Mit dem Ergebnis – einem Konzept über den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren – hat sich auch der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neuwied befasst.
„Wir haben zunächst einmal eine sehr systematische Analyse des Status Quo gemacht“, beschreibt der zuständige 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach die Herangehensweise an die neue Aufgabe. „Schon dabei haben wir erkannt: Die Ausgangslage im Kreis Neuwied ist – bei allen regionalen Besonderheiten und Unterschieden – insgesamt recht komfortabel.“ Durch den bereits seit August 2010 bestehenden Rechtsanspruch der Zweijährigen auf einen grundsätzlich beitragsfreien Kindergartenplatz ist das Angebot der Kindertagesstätten sehr gut weiterentwickelt und ausgebaut und längst bieten alle 54 Kindergartenstandorte kreisweit Plätze für Kinder unter drei Jahren bis zum Schuleintritt – genau 825 waren das zum Ende des abgelaufenen Kindergartenjahres 2011/12. „Schwieriger gestaltete es sich da schon, den zu erwartenden Bedarf zu beziffern“, schildert Hallerbach weiter.
„Reicht hier die seinerzeit vom Bund im Rahmen der Vereinbarungen zum Kindertagesbetreuungsausbau angenommene Versorgungsquote von 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren aus oder müssen wir ggf. mit viel höheren Bedarfen planen?“, beschreibt Kita-Referatsleiterin bei der Kreisverwaltung Neuwied, Kerstin Schwanbeck eine der hierbei grundlegenden Fragestellungen. Die umfangreichen „Bedarfsberechnungen“ im Ausbaukonzept der Verwaltung reichen nun bis zu der Annahme, dass kreisweit eben nicht nur 35 sondern sogar 42 Prozent aller Kinder unter drei Jahren – einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege in Anspruch nehmen möchten. Klar erkennbar ist aber auch hier: genauso, wie das schon beim Rechtsanspruch der Drei- oder Zweijährigen der Fall war, wird es auch hier wieder regionale Unterschiede geben. Die Verbandsgemeinden Dierdorf und Puderbach etwa erwarten, dass sich dort der Bedarf bei rund 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren einpendeln wird. In anderen Verbandsgemeinden wurde ein angestrebter Versorgungsgrad von 42 Prozent vereinbart.
„Das, was wir dem Kreisjugendhilfeausschuss als unser Konzept vorgeschlagen haben, haben wir auf der Basis der beschriebenen Daten auf Ebene der Verbandsgemeinden unter Moderation der Bürgermeister mit Trägern, Leitungen, Verwaltungsstellen und vielen anderen Beteiligten erörtert und hier für jeden Standort bzw. auch standortübergreifend gute Lösungen herausarbeiten können,“ beschreibt der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach weiter. Ziel ist es demnach, das Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren prozesshaft – d.h. so schnell wie möglich aber so behutsam und sorgfältig wie nötig – auszubauen. Angestrebte Zielmarge bis zum 01. August 2013 sind 1.077 Plätze für Kinder der Altersgruppe unter drei Jahren. „Besonderes Augenmerk gilt dabei den Angeboten sogenannter kleiner altersgemischter Gruppen und insbesondere Krippengruppen, denn nur in diesen beiden Gruppenformen ist überhaupt die Betreuung von Kindern unter drei Jahren möglich“, ergänzt Kerstin Schwanbeck. Die wesentlichen Eckpunkte des Konzeptes: Jede Kindertagesstätte im Kreis soll perspektivisch mindestens das Angebot einer kleinen altersgemischten Gruppe anbieten. Die Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren wird von 825 um 252 auf insgesamt 1.077 Plätze gesteigert. Das geschieht durch einen „bunten Strauß“ von Maßnahmen: 1. Ausbau einzelner Kindertagesstätten um weitere Gruppen dadurch Anstieg der Anzahl der Gruppen im Kreis von 204 auf 210. 2. Durch Umwandlung bestehender Regelgruppen in sogenannte kleine altersgemischte Gruppen; die lassen sich an manchen Kindergartenstandorten gerade wegen der dort rückläufigen Kinderzahlen gut realisieren. 3. Durch Verlagerung von Plätzen für Schulkindbetreuung zugunsten von Angeboten für Kinder unter drei Jahren. „Ganz wesentlich steigern“, so Jugenddezernent Hallerbach, „wollen wir das Angebot an Krippengruppen. Hier ist das über den Landkreis Neuwied gespannte Netz mit sechs Gruppen bzw. seit September mit acht Gruppen immer noch recht grobmaschig. Nach vollständiger Veränderung der Betriebskonzepte in den Kindertagesstätten werden es bis zu 26 Krippengruppen werden – damit verfügt dann  jede 2. Einrichtung über ein solches Angebot.“ Für Noah und Till ist übrigens schon vorgesorgt. Die Ev. Kindertagesstätte in Oberhonnefeld als ihr „Wohnortkindergarten“ bietet seit diesem Sommer das Angebot der Krippengruppe an.

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