Rauchmelder werden Pflicht für alle Wohnungen

Bis zum Jahr 2007 galt sie nur für Neubauten, nach einer Übergangszeit von fünf Jahren wird die Nachrüstung mit Rauchmeldern in Rheinland-Pfalz auch für bestehende Wohnungen gesetzlich vorgeschriebene Pflicht. Das heißt: Mit dem Stichtag 4. Juli 2012 müssen in allen Wohnungen Rauchmelder angebracht sein, und zwar in Schlafzimmer, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen. Grundsätzlich ist der Wohnungseigentümer verpflichtet, diese gesetzliche Anordnung umzusetzen. Fragen beantwortet die Bauordnungsabteilung bei der Stadtverwaltung Neuwied, Telefon 02631 802-643.