PRACHT – Straßenreinigungspflicht
PRACHT – Straßenreinigungspflicht
Häufig wird der Ortsbürgermeister von Bürgerinnen oder Bürgern auf die Verschmutzung der Gehwege sowie auf versäumten Astrückschnitten an Grundstücken, besonders in Kreuzungsbereichen, in der Ortsgemeinde angesprochen. Auch meldet sich immer wieder der Abfallbetrieb, der jeden Donnerstag die Gemeindestraßen befahren muß um den Müll der Anlieger abzuholen, dass Wege zugewachsen sind. Wenn das Müllfahrzeug nicht mehr durch die Straßen fahren kann, kann auch den Müll nicht abgeholt werden.
Hierzu merkt Ortsbürgermeister Udo Seidler folgendes an:
Helfen Sie alle mit, die Straßen und Gehwege freundlicher und sicherer zu gestalten. Entfernen Sie als Anlieger störendes Astwerk von Hecken, Bäumen und Sträuchern an bebauten, aber auch unbebauten Grundstücken sowie an Feld- und Wiesenwegen, so dass die Sicht für den teilnehmenden Straßenverkehr und die Fußgänger nicht beeinträchtigt wird. Versuchen Sie, an Ihrem Grundstück dem Bürgersteig seine ursprüngliche Breite zurückzugeben. Laut Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Ortsgemeinde ist der Anlieger verpflichtet den Straßenkörper bis zur Straßenmittellinie zu reinigen. Wünschenswert wäre auch, einmal selbst einen Straßeneinlaufschacht zu leeren, bevor das Laub ihn zusetzt. Die gemeindliche Entleerung der Straßeneinlaufschächte erfolgt regelmäßig im Frühjahr und dann nochmals im Spätherbst. So helfen Sie der Ortsgemeinde Geld zu sparen und leisten gleichzeitig Ihren Beitrag zu einem gepflegten Dorfbild. Wer seiner Straßenreinigungspflicht nicht nachkommt, wird eine persönliche Aufforderung erhalten. So weit muss es jedoch nicht kommen. Ich sehe als eine Bürgerpflicht an und appelliere an Ihr Verständnis und Ihre Bereitschaft zur Unterstützung einer gepflegten Ortsgemeinde Pracht.
Pracht, im Juli 2021, Udo Seidler, Ortsbürgermeister
Foto 04: Das Foto zeigt eine Gemeindestraße in der Ortsgemeinde Pracht; aufgenommen aus dem Führerhaus eines Müllfahrzeuges