Polizeiinspektion Straßenhaus kündigt weitere Geschwindigkeitskontrollen an!

Auf der Landesstraße 266 im Bereich des Rasthofes Urbacher Wald wurden bereits in der Vergangenheit mehrere Geschwindigkeitskontrollen von der Polizeiinspektion Straßenhaus durchgeführt. Im Bereich des Mitfahrerparkplatzes gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Mit Gefahrzeichen 133 wird auf querende Fußgänger hingewiesen. Auffällig viele Verkehrsteilnehmer missachten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. So ergab die aktuelle Kontrolle am Freitag, 09. März, in den Nachmittagsstunden bei einer Durchlaufzahl von 1082 Kraftfahrzeugen insgesamt 94 Messungen. In 41 Fällen musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden (> 35 €). Der Tagesschnellste wurde mit 94 km/h gemessen. Er muss mit 160 Euro Bußgeld, zwei Punkten und einen Monat Fahrverbot rechnen. Die Polizeiinspektion Straßenhaus wird auch weiterhin in diesem Bereich Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Bei Missachtung kann der Fahrzeugführer mit Verwarn- oder Bußgeldern belegt werden. Bei erheblichen Verstößen gibt es auch Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote.