Patientenrechtegesetz beschlossen

BERLIN – Patientenrechtegesetz beschlossen – Bätzing-Lichtenthäler: Hebammen werden benachteiligt –

Der Deutsche Bundestag hat am 29. November mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition das neue Patientenrechtegesetz beschlossen. „Die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten ist ein wichtiges Anliegen aller politischer Kräfte“, kommentiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler den Gesetzentwurf und fügt hinzu: „Allerdings ist das jetzt beschlossene Gesetz unausgegoren.“ Insbesondere die Hebammen werden die Leidtragenden des Beschlusses sein. Vor allem hinsichtlich der Aufklärungspflicht ergeben sich für die Hebammen, mit denen Bätzing-Lichtenthäler im stetigen Austausch steht, besondere Schwierigkeiten. „Eine Geburt lässt sich nicht mit einer Routine-Operation im Krankenhaus vergleichen. Eine Hebamme kann nicht alle Eventualitäten, die während einer Schwangerschaft entstehen können, von vornherein bedenken. Prophetische Fähigkeiten gehören nicht zu den Ausbildungsinhalten von Hebammen“, so die SPD-Politikerin. Mit dem neuen Gesetz wird aber eben das verlangt. Die Hebammen gehen selbst davon aus, dass ihre Berufsgruppe künftig viel häufiger für Geburtsfehler (haftungsrechtlich) verantwortlich gemacht wird, obwohl es nicht durch eigenes Verschulden zu Komplikationen gekommen ist. Das führt aber wieder dazu, dass freiberufliche Hebammen Probleme mit der Haftpflichtversicherung bekommen. Dieses Thema ist schon länger auf der Agenda der schwarz-gelben Gesundheitspolitiker – ohne jedoch eine nachhaltige Verbesserung erreicht zu haben. „Zwar bekommen die Hebammen mehr Geld, was aber auf der anderen Seite von höheren Versicherungsbeiträgen wieder aufgefressen wird“, macht Bätzing-Lichtenthäler deutlich. Die Politikerin hatte gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion eine komplette Überarbeitung des Gesetzesentwurfes gefordert, was von der schwarz-gelben Koalition jedoch abgelehnt wurde. So fordert die SPD insbesondere einen sog. „Patientenbrief“, den Patienten nach einer Operation erhalten und in dem leicht verständlich der Gesundheitszustand erklärt wird. Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt betrifft die Beweislast. So müssen Geschädigte selbst einen medizinischen Fehler nachweisen und lassen sich dafür oft auf langwierige Gerichtsprozesse ein.

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