Patientenbeauftragter der Bundesregierung Wolfgang Zöller und Erwin Rüddel in Neuwied

NEUWIED – „2011 muss das Jahr der Patientenrechte werden“ –

„Das kommende Jahr 2011 muss das Jahr der Patientenrechte werden, von denen auch die Menschen in den Kreisen Altenkirchen und Neuwied profitieren“, unterstrich MdB Erwin Rüddel vor Verantwortlichen im Marienhaus Klinikum St. Elisabeth in Neuwied. Unterstützung zu dieser Aussage, erhielt Rüddel, der auch Mitglied im Ausschuss für Gesundheit ist, von Wolfgang Zöller, dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung. Auf Initiative Rüddels, hatte der CSU-Bundespolitiker, weder Weg noch Wetter gescheut und war beim dichten Schneetreiben in die Deichstadt gekommen. Vor hochrangigen Vertretern des Krankenhauses, aus Ärzteschaft und Verwaltung, sowie Patientenfürsprechern, auch aus anderen Krankenhäusern des Wahlkreises, bekräftigten die beiden Unionsabgeordneten, dass im Mittelpunkt des Gesundheitswesens das Wohl der Patientinnen und Patienten stehe.  „Deshalb besteht das wichtigste Patientenrecht im freien Zugang zu medizinischen Leistungen. Und dies unabhängig von Alter, Geschlecht, Abstammung und Einkommen“, betonte Zöller. Freie Arztwahl und freie Krankenhauswahl seien entscheidend für eine vertrauensvolle Beziehung von Arzt und Patient.

Dabei unterstrich der Patientenbeauftragte: „Wir wollen keine Bevormundung der Patienten und wir wollen keine Wartelisten. Was wir wollen ist eine qualitativ hochwertige Versorgung – und keine Budgetierung.“ Zur freien Arztwahl gehöre aber auch, dass eine Unterversorgung, besonders in den ländlichen Regionen verhindert werde. „Auch das ist ein Patientenrecht – und zwar eines, das wir keinesfalls vernachlässigen dürfen“, stellte Rüddel heraus. Das Vorhaben des Bundesgesundheitsministers, echte Anreize für Arztniederlassungen in strukturschwachen Regionen zu setzen, sei begrüßenswert. Zu wünschen sei, dass den Ankündigungen möglichst bald konkrete Initiativen folgten. Dabei gelte es auch zersplittertes Recht zu bündeln. Für Patienten sei es bislang oft schwierig, ihre Ansprüche durchzusetzen. Aber auch Ärzte und medizinisches Personal brauchten Klarheit, welche Rechte und Pflichten sie haben. „Deshalb sollen in einem zu verabschiedenden Patientenrechtegesetz alle Regelungen gebündelt werden, die die Rechte der Patienten betreffen“, erläuterte Wolfgang Zöller. Dabei gehe es vor allem darum, dass die Versicherten möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber Kassen und Leistungserbringern wahrnehmen können, sowie dass die unabhängige Beratung der Patientinnen und Patienten ausgebaut werde und dass es mehr Transparenz bei Leistungen und Preisen gebe. „Jeder Patient sollte wissen, was seine Behandlung kostet und welche Leistungen der Arzt oder das Krankenhaus mit der Kasse abrechnen“, forderte Zöller. Nur umfassend informierte Patienten seien mündige Patienten. Deshalb gelte es Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen zu Partnern auf gleicher Augenhöhe zu machen. Denn Leistungen, auf die Patientinnen und Patienten einen Anspruch hätten, müssten künftig unbürokratisch und ohne langwierige Auseinandersetzungen zur Verfügung gestellt werden. Es gelte einmal mehr, die Situation der Patienten zu stärken, zum Beispiel bei Behandlungsfehlern.

„Wir müssen erreichen, dass die Beweislast der Patienten bei Behandlungsfehlern erleichtert wird. Bislang liegt vor Gericht die volle Beweislast beim Patienten. Außerdem dauern die Verfahren viel zu lange – und das geht meist zu Lasten der Patienten“, konstatierte Zöller. „Hier wollen wir konkrete Maßnahmen beschließen, um auch in diesem Bereich mehr Klarheit und Transparenz zu schaffen und der Verunsicherung bei Patientinnen und Patienten zu begegnen“, ergänzte Rüddel.

So müsse es im Gesundheitswesen auch um eine neue Sicherheitskultur gehen – gemäß dem Motto: Fehler vermeiden und Fehlern vorbeugen. Zwar ließen sich im medizinischen Alltag Behandlungsfehler nie ganz vermeiden, ein wirkungsvolles Fehlerberichtssystem, ein Fehlermeldeprogramm, das rechtzeitig auf Risiken hinweise und Fehler verhindere, diene den Patienten deshalb ungleich mehr und helfe ihnen viel wirkungsvoller als sämtliche Maßnahmen, um bereits gemachte Fehler zu verfolgen und zu ahnden. „Es muss uns daher primär nicht um die Jagd nach vermeintlich oder tatsächlich ‚Schuldigen‘ gehen, sondern um die Vorbeugung und um die Verhinderung von Fehlern. Denn Fehler, die gar nicht erst entstehen, sind allemal besser, als nachträgliche Streitigkeiten und Gerichtsverfahren“, befanden unisono die beiden Parlamentarier.

Sowohl im Klinikbereich, wie bei den Hausarztpraxen und in der Pflege sowie der Altenbetreuung gebe es bereits zukunftsweisende Ansätze, entsprechende Portale im Internet aufzubauen, die Risiken und Fehlermeldungen registrieren, um andernorts genau solche Risiken und Fehler von vornherein auszuschließen. Der flächendeckende Ausbau dieser Netzwerke müsse deshalb ein zentraler Baustein eines künftigen Patientenrechtegesetzes sein.

Entscheidend sei dabei, dass die Meldungen anonym erfolgten. Nur so werde sichergestellt, dass in dem Melderegister wirklich alle relevanten Informationen enthalten seien. „Wenn wir es schaffen, Krankenhäuser, Ärzte, Pflege und Altenbetreuung an wirkungsvolle Meldesysteme anzubinden und auf diese Weise flächendeckend Risikovorbeugung und Risikomanagement zu betreiben, dann haben wir mehr für die Patientinnen und Patienten erreicht, als durch noch so ausgeklügelte Sanktionsdrohungen“, ermunterte Zöller. „Über alle diese Fragen werden wir demnächst im Parlament intensiv zu beraten haben. Wenig überzeugt allerdings was bisher von der Opposition zum Thema ‚Patientenrechte‘ auf dem Tisch liegt. Wir sollten uns davor hüten, das gemeinsame Vorhaben eines Patientenrechtegesetzes mit Dingen zu befrachten, die in unserem Gesundheitswesen im Ergebnis nur zu weiterer Bürokratisierung oder gar zu Lähmungserscheinungen führen würden“, so Rüddel.

Titelfoto: Patientenrechte standen im Mittelpunkt einer engagierten Diskussion im St. Elisabeth Krankenhaus Neuwied. CDU-Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel (Bildmitte) hatte dazu den Patientenbeauftragten der Bundesregierung Wolfgang Zöller (4.v.re.) nach Neuwied einladen können.

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