„Patienten erhalten mehr Rechte“

MdB Erwin Rüddel begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem erstmals das Arzt-Patienten-Verhältnis im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert wird und die Rechte von Patienten in einem einheitlichen Gesetz gebündelt werden. „Ganz wichtig ist auch, dass die Krankenkassen ihre Mitglieder künftig beim Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen müssen, um eventuelle Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, erklärte Rüddel. Er zeigte sich „sehr zufrieden“ mit dem Gesetzentwurf, in dem er „eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen“ sieht. „Patienten sollen mehr Rechte gegenüber Ärzten, Kliniken und Krankenkassen erhalten und in unserem Gesundheitssystem endlich zu einem Partner auf Augenhöhe werden“, sagte Rüddel weiter. Dazu trage nicht nur die vorgesehene Unterstützung seitens der Krankenkassen, etwa durch medizinische Gutachten, beim Verdacht auf Behandlungsfehler bei, sondern auch die Verpflichtung für Ärzte und Kliniken, stärker als bisher Behandlungsfehler oder Beinahe-Fehler zu dokumentieren und auszuwerten.
Ferner soll nach Rüddels Worten das Arzt-Patient-Verhältnis künftig als eigener Vertag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert werden. Zur Festschreibung wichtiger Rechte der Patienten sollen in Zukunft auch das Recht auf eine umfassende und rechtzeitige Aufklärung sowie die Einsicht in die Behandlungsunterlagen gehören. Den Krankenkassen wird bei der Genehmigung beantragter Leistungen zudem künftig eine Frist gesetzt. Entscheiden sie innerhalb dieses Zeitraums nicht, gilt ein Antrag automatisch als genehmigt; der Patient bekommt also die Kosten erstattet.
Bislang sind Patientenrechte in Deutschland noch auf eine Vielzahl unterschiedlicher Gesetze verteilt oder bestehen nur auf der Grundlage von einschlägigen Gerichtsurteilen. Mit dem neuen Gesetz sollen sie gebündelt und gestärkt werden. Bei groben Fehlern wird es eine Beweislastumkehr geben. Der behandelnde Arzt muss darlegen, dass er alles richtig gemacht hat, und nicht der Patient nachweisen, dass der Arzt einen Fehler begangen hat. Nach der bisherigen Planung wird das Bundeskabinett den Gesetzentwurf im Mai formal beschließen. Erwin Rüddel erklärte dazu, er sei „zuversichtlich, dass wir mit den Detailberatungen zügig vorankommen werden und die Neuregelungen dann zum 1. Januar 2013 in Kraft treten können“.