Partei Graue Panther stellen beim Bundesverfassungsgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
KREIS ALTENKIRCHEN – Partei Graue Panther haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt – Die Partei Graue Panther Deutschland (Graue Panther) haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Verkürzung der Abgabefrist von Unterstützungsunterschriften für die Europa Wahl gestellt. Kleine Parteien, die noch nicht im Bundestag oder mit fünf Sitzen im Landtag sitzen, müssen für die Teilnahme bei der Europa Wahl mindestens 4.000 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten deutschen oder europäischen Bürgern, die in Deutschland gemeldet sind, haben. Die Abgabefreist für diese Unterschriften war nach § 32 BVerfGG spätestens 68 Tage vor der Wahl, also am 18. März 2014. Diese Frist wurde von Bundestag kurzfristig um 15 Tage auf den 3. März 2014 verkürzt. Die Partei Graue Panther konnte diese Zeit mit Sammeln der Unterschriften nicht aufholen und stellte daher den Antrag auf Rückkehr zur alten Regelung.