Ohne Versicherungsschutz und unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln
WISSEN – Führen eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz und unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln – Beamte der Polizeiinspektion Betzdorf bemerkten am Montagabend, 26. November, gegen 22:40 Uhr, einen Renault Twingo, bei dem offensichtlich die amtlichen Siegel der angebrachten Kennzeichen fehlten. Die Kennzeichen waren entstempelt. Nach dem Anhalten des Fahrzeugs strömte den Beamten starker Marihuanageruch aus dem Fahrzeuginneren entgegen. Bei der anschließenden Kontrolle des 22jährigen Fahrzeugführers ergaben sich weitere Anzeichen dafür, dass er unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln stand. Eine Blutprobe wurde angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.