Ohne Führerschein in Radrakontrolle geraten – und nun?
Dumm gelaufen: Verkehrsteilnehmer fuhr ohne Fahrerlaubnis in Radarkontrolle.
Verkehrsunfall in Kirchen mit unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle
KIRCHEN – Eine bisher unbekannte Fahrzeugführerin befuhr am Montag, 25. Januar gegen 09.15 Uhr, in Kirchen mit ihrem Wagen die abschüssige Feldstraße in Richtung Wiesenstraße. An der Kreuzung „Im Wirtsgarten“ geriet sie auf der festgefahrenen Schneedecke, der darunter vereisten Fahrbahn, ins Rutschen. Dabei stieß sie auf der rechten Fahrbahnseite leicht gegen eine Mauer des Anwesens Im Wirtsgarten. Dabei wurde ein auf der Mauer montierter Eisenzaun leicht beschädigt. Der Schaden wird von der Polizei auf 100 Euro beziffert. Die Autofahrerin entfernte sich von der Unfallstelle, ohne ihren Pflichten nach zu kommen.
Der Vorgang wurde von einem Augenzeugen beobachtet, der das Kennzeichen notierte und die Polizei informierte. Die Ermittlungen wurden aufgenommen. Weitere Zeugen des Verkehrsunfalls melden sich bitte bei der Polizei Betzdorf.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
KIRCHEN – Anlässlich einer Geschwindigkeitsmessung der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen am Donnerstag, 07. Januar gegen 14.15 Uhr, in Kirchen, im Ortsteil Wehbach, wurde ein Auto mit einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemessen. Fahrzeughalter dieses Fahrzeuges ist ein 32jähriger Mann aus der VGV Betzdorf, von dem bekannt war, dass dieser selbst als Fahrzeugführer in Frage kommt, aber nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zu weiteren Ermittlungen wurde der Vorgang an die Polizeiinspektion Betzdorf weitergeleitet. Bei Einsichtnahme der Unterlagen der VGV Kirchen wurde eindeutig festgestellt, dass der Fahrzeughalter selbst der Fahrzeugführer ist. Nach Mitteilung der Kreisverwaltung Altenkirchen, wurde dem Fahrzeughalter die Fahrerlaubnis im März 2008 wegen Konsum von Betäubungsmitteln und das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss entzogen. Er ist seitdem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.