Notfallsanitätergesetz wird verabschiedet
BERLIN – Notfallsanitätergesetz wird verabschiedet – Verbesserte Qualität der Ausbildung macht Lebensretter handlungsfähiger – Der Deutsche Bundestage hat das Notfallsanitätergesetz am 28. Februar verabschiedet. An dessen Entwurf beteiligt und an einer zügigen Verabschiedung interessiert ist auch MdB Erwin Rüddel. „Mit dem neuen Gesetz werden die Ausbildungszeiten zum neuen Berufsbild des Notfallsanitäters von zwei auf drei Jahre verlängert. Der Beruf wird in das duale Ausbildungssystem integriert, mit einer Ausbildungsvergütung versehen und damit in Konkurrenz zu anderen Ausbildungsberufen attraktiver gestaltet“, erklärt Rüddel. Für den Gesundheitspolitiker ist das eine wichtige Stellgröße, um die Wertigkeit und Qualität dieses Berufs zu steigern. „So sorgen wir dafür, dass die Lebensretter handlungsfähiger sind, als das bislang der Fall ist, und auch die ausgewiesene Kompetenz dafür haben“. Gerade im ländlichen Raum kann es unter Umständen längere Zeit dauern bis der Notarzt eine Unfallstelle erreicht. Bis zum Eintreffen des Arztes kann der Sanitäter lebensrettende Maßnahmen einleiten. Rein rechtlich darf das bislang nur der Arzt selbst, auch wenn Sanitäter kompetent und häufig mit entsprechend zeitlichem Vorsprung am Unfallort helfen können und das in der Praxis auch tun. „Diese rechtliche Grauzone ist mit dem neuen Gesetz nun aufgehoben.“ so Rüddel. Damit sind Sanitäter ab sofort rechtlich auf der sicheren Seite und können ohne Scheu und mit noch mehr Kompetenz Patienten helfen. Im Vorfeld hatte Rüddel mehrere Gespräche mit Rettungsdiensten im Wahlkreis geführt, die ihm die besonderen Bedürfnisse vor Ort schilderten. „Ich bin sehr erfreut, dass viele der Anregungen im Gesetz aufgegriffen und umgesetzt wurden. Das verbessert die Rahmenbedingungen deutlich“, so Rüddel abschließend.