NEUWIED – Wahlbeschwerde der AfD gegen die Wahl von Ralf Seemann war nicht erfolgreich
NEUWIED – Wahlbeschwerde der AfD gegen die Wahl von Ralf Seemann war nicht erfolgreich – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat die Wahlbeschwerde der AfD geprüft und festgestellt, dass keine wesentlichen Verfahrensfehler vorliegen und die Wahl des Beigeordneten Ralf Seemann rechtmäßig ist. Dazu der Fraktionssitzende der AfD im Stadtrat Renè Bringezu: „Viele Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neuwied waren über die Wahl des Beigeordneten Ralf Seemann empört. Selbst aus den Reihen der Papaya-Koalition wurden Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ausschreibungsverfahrens und der Beigeordnetenwahl laut. Nachdem die ADD das gesamte Verfahren geprüft hat und dabei keine schwerwiegenden Verfahrensfehler ermitteln konnte, ist die Wahl nun offiziell rechtmäßig. Ralf Seemanns Amtseinführung sollte, auf eigenem Wunsch hin, erst im Laufe des Frühjahrs 2020 stattfindenden. Somit hat sich nichts am persönlichen Zeitplan Seemanns geändert und er geht – dank der AfD – letztendlich gestärkt in sein neues Amt. Die AfD wünscht Seemann viel Erfolg in seiner herausfordernden Funktion als neuer hauptamtlicher Beigeordneter der schönen Stadt Neuwied.