NEUWIED – Verwaltungsgericht hat entschieden: Ausgrenzung der AfD ist rechtens
NEUWIED – Verwaltungsgericht hat entschieden: Ausgrenzung der AfD ist rechtens – Die AfD-Stadtratsfraktion Neuwied konnte sich nicht mit Erfolg gegen die Besetzung der im kommenden Oktober stattfindenden Delegationsreise der Stadt Neuwied in ihre Partnerstadt Suqian in China durchsetzen. Einen entsprechenden Eilantrag der AfD lehnte das Verwaltungsgericht Koblenz ab. Dazu der Fraktionssprecher der AfD, René Bringezu: „Nun ist es also offiziell: Durch die juristische Brille betrachtet, darf man die AfD bei Delegationsreisen ausgrenzen; und das, obwohl bis dato als Grundlage für die Besetzung von Delegationsreisen das Stärkeverhältnis der im Rat vertretenen politischen Gruppen herangezogen wurde. Das Gerichtsurteil nehmen wir zur Kenntnis und prüfen das weitere Vorgehen.”
Bringezu weiter: “Dass sich der Stadtrat gegen demokratische Gepflogenheiten stellt, nur um willkürlich AfD-Personal auszugrenzen, ist politisch falsch und zeigt einmal mehr, wie unfair mit der AfD umgegangen wird. Die Demokratie nimmt wieder einmal Schaden.“