Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

NEUWIED – In der Fußgängerzone Neuwied herrscht jetzt Maskenpflicht

NEUWIED – In der Fußgängerzone Neuwied herrscht jetzt Maskenpflicht

Um die weitere Ausbreitung des Covid 19-Virus zu verhindern, hat die Kreisverwaltung eine neue Verfügung erlassen. Diese betrifft explizit die Neuwieder Fußgängerzone in der Neuwieder Innenstadt. Dort besteht ab sofort und zunächst bis einschließlich 20. Dezember auch außerhalb geschlossener Räume Maskenpflicht – und zwar täglich von 7 bis 20 Uhr. Diese besondere Maskenpflicht gilt für die folgenden Bereiche und Straßenabschnitte:

– Mittelstraße: von der Kreuzung Hermannstraße bis zur Kreuzung Rheinstraße;

– Langendorfer Straße: von der Kreuzung Marktstraße bis zur Kreuzung
Schlossstraße, und von der Schlossstraße bis zur Kreuzung Luisenstraße;

– Engerser Straße: von der Marktstraße bis zur Kreuzung Schlossstraße.

Der städtische Beigeordnete Ralf Seemann bittet die Bevölkerung, sich an diese Maskenpflicht zu halten. „Sie schützen sich und andere. Das ist in der Corona-Pandemie von großer Bedeutung“, lautet der Appell des Beigeordneten.

Beitrag teilen