NEUWIED – Einmal durchs Strafgesetzbuch
NEUWIED – Einmal durchs Strafgesetzbuch
Am 11. August 2024 kontrollierten Beamten der Polizei Neuwied einen 26jährigen Rollerfahrer. Der gab direkt an, keinen Führerschein zu besitzen und der Roller nicht ihm gehöre. Während der Kontrolle konnten Hinweise erlangt werden, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Einen entsprechenden Konsum gab er zu. Während des Drogenvortests versuchte er zu fliehen, konnte aber durch die Beamten eingeholt werden. Im Zuge der weiteren Ermittlungen fiel auf, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zu dem Roller gehörten und der nicht angemeldet war. Außerdem bestand für den Fahrer ein Haftbefehl. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Quelle: Polizei