NEUSTADT (Wied) BAB 3 – Verkehrsunfall mit Falschfahrer – alkoholisierter Pkw-Fahrer schläft im nachfolgend entstandenen Stau im Fahrzeug ein
NEUSTADT (Wied) BAB 3 – Verkehrsunfall mit Falschfahrer – alkoholisierter Pkw-Fahrer schläft im nachfolgend entstandenen Stau im Fahrzeug ein
Sonntagabend, 26. September 2021, gegen 22:00 Uhr, wurde der Polizeiautobahnstation Montabaur ein Falschfahrer auf der Autobahn 3 in Richtung Köln gemeldet. Der 82jährige Mann aus dem Kreis Euskirchen (NRW) war mit seinem Pkw an der Anschlussstelle Neustadt/Wied, entgegen der Fahrtrichtung, auf die Autobahn aufgefahren. Unmittelbar danach kam es zur Kollision mit einem, auf dem mittleren Fahrstreifen, herannahendem Pkw. Dessen 67jähriger Fahrer sowie die 62jährige Beifahrerin aus Solingen wurden dabei verletzt, wobei die Beifahrerin schwere Verletzungen erlitt. Der
Unfallverursacher wurde ebenfalls mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Gegen den Falschfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet, sein Führerschein wurde sichergestellt.
Die Autobahn war in der Folge für die Dauer von circa einer Stunde in Richtung Köln gesperrt. Es kam zu erheblicher Staubildung. Als sich dieser begann aufzulösen, ging bei der Polizei der Hinweis auf einen Pkw ein, der sich nicht wieder in Bewegung setzen würde. Nach Überprüfung wurde der Pkw, auf dem rechten Fahrstreifen stehend, festgestellt. Der 32jährige Fahrzeugführer saß regungslos auf
dem Fahrersitz.
Da ein medizinischer Notfall angenommen werden musste, die Fahrertür sich auf Grund von Beschädigungen jedoch nicht öffnen ließ, wurden durch die eingesetzten Beamten die Seitenscheiben eingeschlagen, um an den Fahrer zu gelangen. Bei diesem wurde in der Folge eine Atemalkoholkonzentration von 2,14 Promille festgestellt, er war lediglich eingeschlafen.
Nach Entnahme einer Blutprobe, wurde sein Führerschein sichergestellt. Am Fahrzeug fanden sich zudem frische Unfallspuren, die auf die Beteiligung an einem Verkehrsunfall hindeuten. Ermittlungen dazu dauern an. Sicher ist, dass sich der Fahrzeugführer wegen Trunkenheit im Verkehr zu verantworten hat. Quelle: Polizei