Neuigkeiten bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
„Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“ war das leitende Thema der letzten AGARP-Mitgliederversammlung in Ingelheim, an der auch die Delegierten Dilorom Jacka und Hüseyin Ilbey vom Kreis und Cataldo Spitale von der Stadt Neuwied teilgenommen haben. Anlass zur intensiven Auseinandersetzung mit diesem für die Integration wichtigen Thema war das neue, am 1. April in Kraft getretene Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationenfeststellungsgesetz – BQFG). Das erklärte Ziel des Gesetzes ist es, vielen Menschen mit Migrationshintergrund, die über ausländische Berufsqualifikationen verfügen, eine ausbildungsadäquate Beschäftigung zu ermöglichen. Desweiteren ist es eine Möglichkeit, dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegen zu wirken.
Referentin der AGARP Maria Ogel erläuterte die wichtigsten Eckpunkte und Änderungen des neuen Gesetzes. Bei ihrer Präsentation griff sie auf die Materialien des Netzwerkes „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ zurück. Dieses arbeitet seit 2005 im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums und wird in der neuen Programmphase seit Mitte 2011 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Das bundesweite Netzwerk IQ hat das Ziel, die Arbeitsmarktchancen von erwachsenen Migrantinnen und Migranten in Deutschland zu verbessern. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes sind: -Es wird ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit geschaffen – das betrifft 350 Ausbildungsberufe und sogenannte „reglementierte Berufe“
-Es gibt einheitliche Kriterien für das Verfahren
-Das Verfahren ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit -Anträge sind aus dem In- und Ausland möglich und nicht gekoppelt an Fragen des Aufenthaltsstatus. Das Antragsverfahren für Ausbildungsberufe soll künftig wie folgt ablaufen: Der Antrag geht bei der zuständigen Stelle ein und wird geprüft auf Basis des im Ausland erworbenen Abschlusses sowie der Erwerbsabsicht. Innerhalb eines Monats erhalten Antragsstellende eine Eingangsbestätigung und, falls notwendig, den Hinweis, dass weitere Unterlagen fehlen. Im zweiten Schritt des Verfahrens wird der deutsche Referenzberuf ermittelt und eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt. Nach spätestens drei Monaten soll die Entscheidung, ob eine Gleichwertigkeit besteht oder nicht, gefallen sein. Liegt keine Gleichwertigkeit vor, dann bedarf es einer Begründung seitens der zuständigen Stelle mit dem Ziel, fehlende Qualifikationen beispielsweise durch eine individuelle oder betriebliche Qualifizierung nachzuholen.
Damit die Umsetzung des Gesetzes gelingt, gibt es Unterstützung durch gesetzesbegleitende Maßnahmen des Bundes:
– Für Anerkennungssuchende gibt es ab 1. April www.anerkennung-in-deutschland.de sowie eine Telefonhotline beim Bundesamt für Migration unter der Nummer +49 30 – 18 15 11 11.
– Für die Stellen, welche für die Anerkennungsberatung- und verfahren zuständig sind, wird eine Datenbank aufgebaut, in der Berufsbilder beschrieben werden. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz bietet Unterstützung durch Information und Beratung an. Zu diesem Zweck wurde ein Servicetelefon eingerichtet: 06131 – 945 97 27 Anfragen zur Beratung können auch per E-Mail an beratung-anerkennung@agarp.de gerichtet werden.
Zahlreiche Rückfragen der AGARP-Delegierten während des Vortrages offenbarten die großen Wissenslücken, die in diesem Themenbereich bestehen. Daher waren sich die Teilnehmer der Versammlung einig, dass hier ein großer Informationsbedarf bestehe, der gedeckt werden muss.
(v.r.) Hüseyin Ilbey, Dilorom Jacka (Delegierte Kreis), Cataldo Spitale (Delegierter Stadt), Nurhayat Canpolat (Geschäftsführerin der AGARP), Vito Contento (Vorsitzende der AGARP), Natalja Kreuter (AGARP-Vorstandsmitglied)