Neue Regelung für HBCD-haltige Dämmplatten
KREIS NEUWIED – Neue Regelung für HBCD-haltige Dämmplatten – Entsorgungsengpass vorerst beseitigt – Wie die Kreisverwaltung mitteilt, werden ab Montag, 02. Januar, 2017 hexabromcyclododecanhaltige, sogenannte HBCD-Dämmstoffe, wieder an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Neuwied als nicht gefährlicher Abfall angenommen. Diese bundeseinheitliche Regelung gilt zunächst für ein Jahr. Die Anlieferung zu den Entsorgungsanlagen des Kreises ist auf zwei Kubikmeter pro Tag und Anlieferer begrenzt. Die Annahme erfolgt als nicht gefährlicher Baumischabfall. Die Gebühren belaufen sich auf 208 €/t bei Anlieferung zur Abfallentsorgungsanlage Linkenbach und 70 €/cbm bei Anlieferung an den Wertstoffhöfen Linz und Neuwied. Adressen und Öffnungszeiten sowie weitergehende Infos finden sich unter www.abfall-nr.de oder können beim Bürgertelefon der Abfallberatung unter Telefon: 02631/803-308 erfragt werden.