„Mündige Patienten haben ein Recht auf umfassende Informationen!“

BERLIN – „Mündige Patienten haben ein Recht auf umfassende Informationen!“ MdB Erwin Rüddel begrüßt Pläne des Bundesgesundheitsministers –

Erwin Rüddel hat die Pläne des zuständigen Bundesminister Daniel Bahr, mit dem das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelockert werden soll, im Grundsatz begrüßt. „Das entspricht meinem Bild des aufgeklärten und mündigen Patienten, der sich möglichst umfassend informieren kann“, erklärte Rüddel. Wie aus einer Information des Bundesministeriums für Gesundheit über die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes hervorgeht, soll künftig in Deutschland das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelockert werden. Damit würden im Prinzip nur europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Bislang darf nämlich für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegenüber Ärzten und Apothekern geworben werden. Künftig soll es den Arzneimittelherstellern demnach erlaubt sein, alle behördlich autorisierten Informationen über solche Arzneimittel im Internet oder auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Beipackzettel, aber auch Verkaufskataloge und Preislisten. Aufgehoben wird zudem das Werbeverbot für Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit und die Beeinflussung der Stimmungslage. Die Öffentlichkeitswerbung mit Gutachten und wissenschaftlichen Publikationen soll ebenso erlaubt werden, wie die mit Krankengeschichten, sofern diese nicht in „missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise“ erfolgt. Rüddel wies die Kritik aus der Ärzteschaft und von Verbraucherschützern gegen das Vorhaben zurück. „Es ist im Interesse der Patientinnen und Patienten, dass neue und zusätzliche Informationsmöglichkeiten geschaffen werden. Im Zeitalter des Internets sollte jeder Interessierte die Gelegenheit haben, Informationen über Arzneimittel dort abzurufen, wo man sie zuerst vermuten würde, nämlich auf der Webseite des jeweiligen Herstellers, Und nichts anderes sehen die von der EU übernommenen Pläne der Bundesregierung vor“, ergänzte der Abgeordnete. „Ich finde es gut, wenn sich künftig zertifizierte, geprüfte und normierte Informationen nicht nur von Fachkreisen, sondern auch von ganz normalen Bürgern abrufen lassen“, sagte Rüddel weiter. Er sei verwundert darüber, dass einige professionelle Verbraucherschützer ihr „Herrschaftswissen“ offenbar monopolisieren und die Patienten daran hindern wollen, sich umfassende Informationen zu beschaffen und sich so selbst ein Bild zu machen. „Das ist nicht das, was ich mir unter Verbraucherschutz vorstelle“, so Rüddel. Abschließend wies der Gesundheitspolitiker darauf hin, dass nach einer Umfrage der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände viele Patienten durch unverständliche Beipackzettel verunsichert sind. Die oft in kleiner Schrift gedruckten Beipackzettel wirken auf viele Patienten abschreckend. „Da kann es doch nur von Vorteil sein, wenn sich die Menschen künftig gründlich, ausführlich und in aller Ruhe im Internet informieren können“, bekräftigte Erwin Rüddel.

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