„Mündige Patienten haben ein Recht auf umfassende Informationen!“

Erwin Rüddel hat die Pläne des zuständigen Bundesminister Daniel Bahr, mit dem das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelockert werden soll, im Grundsatz begrüßt. „Das entspricht meinem Bild des aufgeklärten und mündigen Patienten, der sich möglichst umfassend informieren kann“, erklärte Rüddel. Wie aus einer Information des Bundesministeriums für Gesundheit über die geplante Novelle des Arzneimittelgesetzes hervorgeht, soll künftig in Deutschland das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelockert werden. Damit würden im Prinzip nur europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Bislang darf nämlich für verschreibungspflichtige Arzneimittel nur gegenüber Ärzten und Apothekern geworben werden. Künftig soll es den Arzneimittelherstellern demnach erlaubt sein, alle behördlich autorisierten Informationen über solche Arzneimittel im Internet oder auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Beipackzettel, aber auch Verkaufskataloge und Preislisten. Aufgehoben wird zudem das Werbeverbot für Arzneimittel gegen Schlaflosigkeit und die Beeinflussung der Stimmungslage. Die Öffentlichkeitswerbung mit Gutachten und wissenschaftlichen Publikationen soll ebenso erlaubt werden, wie die mit Krankengeschichten, sofern diese nicht in „missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise“ erfolgt. Rüddel wies die Kritik aus der Ärzteschaft und von Verbraucherschützern gegen das Vorhaben zurück. „Es ist im Interesse der Patientinnen und Patienten, dass neue und zusätzliche Informationsmöglichkeiten geschaffen werden. Im Zeitalter des Internets sollte jeder Interessierte die Gelegenheit haben, Informationen über Arzneimittel dort abzurufen, wo man sie zuerst vermuten würde, nämlich auf der Webseite des jeweiligen Herstellers, Und nichts anderes sehen die von der EU übernommenen Pläne der Bundesregierung vor“, ergänzte der Abgeordnete.
