Mudersbach – Das Mofa war nicht versichert, der Fahrer hatte keine Fahrerlaubnis , aber dafür war er „voll wie ein Eimer“.

MUDERSBACH – „Führen eines Mofa bei Fahrunsicherheit infolge Alkoholgenuss“ Im Klartext- Der Mofafahrer war volltrunken –

Am Sonntag, 14. März gegen 17.30 Uhr, näherte sich in der Koblenzer Straße, in Mudersbach, den Polizeibeamten ein Rollerfahrer. Als der Fahrzeugführer sich ca. 100 Meter von dem Streifenwagen befand und diesen bemerkte, wendete er sein Fahrzeug. Dazu musste er mehrmals die Füße zu Hilfe nehmen, um sich zu stützen. Bei der anschließenden Kontrolle des 44 jährigen Rollerfahrers stellten die Polizeibeamten fest, dass dieser deutlich merkbar alkoholisiert war. Ein durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von 2.4 Promille. Die angeordnete Blutprobe wurde im Krankenhaus in Kirchen entnommen. Einen Führerschein konnten die Polizeibeamten nicht sicherstellen, weil der Rollerfahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis oder einer Mofa-Prüfbescheinigung ist. Zudem war an dem Roller ein ungültiges Versicherungskennzeichen des Versicherungsjahres 2009 angebracht.

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