Motorroller ohne Fahrerlaubnis gefahren

Am Samstagnachmittag, um 17:15 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Altenkirchen auf der L 267 bei Niederwambach einen, mit zwei Personen besetzten, Motorroller. Dabei stellte sich heraus, dass der 15 Jahre alte Fahrzeugführer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis für das Führen des Zweirades war. Die Weiterfahrt wurde untersagt und Strafanzeige erstattet.