Möglichkeiten der Betreuung in Kindertagespflege sollen erweitert werden
KREIS NEUWIED – Möglichkeiten der Betreuung in Kindertagespflege sollen erweitert werden. Voraussetzungen für Erlaubnis sind noch unklar – Der rheinland-pfälzische Landtag plant eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes, die die Einsatzmöglichkeiten von Tagespflegepersonen erweitert. Konnten Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz Kinder bislang nur in ihrem eigenen Haushalt oder dem Haushalt der Eltern des Kindes betreuen, soll die gesetzliche Änderung nunmehr die Möglichkeit eröffnen, dass die Tagespflege in „anderen Räumen“ ermöglicht wird. Der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach begrüßt dies und weist zugleich darauf hin, dass insbesondere von Betrieben Interesse bekundet wurde, durch Einstellung von Tagesmüttern Betreuungsangebote für Mitarbeiter vorhalten zu können. Diese Möglichkeit sei in der Vergangenheit vor allem an dem bisherigen rechtlichen Rahmen gescheitert. Hallerbach weist allerdings darauf hin, dass sehr wohl auch bei einer Betreuung von Tagespflegekindern, z.B. durch eine Tagesmutter innerhalb eines Betriebes weiterhin eine Erlaubnis des Jugendamtes für die Tagesbetreuung erforderlich ist. Die damit in Zusammenhang stehenden Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Erlaubnis konkret erteilt werden kann, sind noch klärungsbedürftig, so Hallerbach. Insofern wären noch nicht alle Hausaufgaben gemacht, bevor diese Möglichkeit konkret greifen könnte. Laut Hallerbach haben gegenwärtig im Landkreis Neuwied mehrere Betriebe Interesse an der Festanstellung von Tagesmüttern zur Entwicklung eines Angebotes der Tagesbetreuung für Mitarbeiter von Betrieben bekundet.