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„Modellkommune Pflege“

REGION – Erwin Rüddel ruft zur Bewerbung um „Modellkommune Pflege“ auf – „Mein Werben für mehr Verantwortung der Kommunen in der Pflege war erfolgreich. Denn auch für ihre neue Aufgabe der Beratung sollen die Kommunen Geld aus der Pflegekasse erhalten. In der Bund-Länder-Kommission wurde jetzt verabredet, zur Erprobung eines ganzheitlichen Beratungsansatzes sogenannte ‚Modellkommunen Pflege‘ zuzulassen“, erklärt MdB Erwin Rüddel. „Das ist eine gute Nachricht, da in den Kommunen die Weichen dafür gestellt werden, dass pflegebedürftige Menschen so lange wie eben möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können“, so der Abgeordnete, der die CDU/CSU Fraktion als pflegepolitischer Sprecher im Deutschen Bundestag vertritt.

Konkret können insgesamt 60 Landkreise und kreisfreie Städte aus dem Bundesgebiet, so auch der Landkreis Altenkirchen, ein Konzept vorlegen, wie sie Beratungsaufgaben der Pflegekassen übernehmen und mit ihren kommunalen Aufgaben vernetzen. Damit sollen insbesondere ambulante Pflegesettings positiv beeinflusst werden. Schließlich liege der Schlüssel zu einer umfassenden, den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen vor Ort entsprechenden Beratung, in einem sozialräumlichen Beratungsansatz.

Kommunen, die als „Modellkommune Pflege“ zugelassen werden, schließen über die konkrete Umsetzung Kooperationsverträge mit den Pflegekassen. Der jeweils gebietsbezogene Vertragsinhalt bezieht sich auf den Umfang und die Qualität wohnortnaher Beratungs- und Case-Management-Stellen. Dabei geht es insbesondere um Vereinbarungen zum Umgang mitbestehenden Angeboten, wie Pflegestützpunkt und Beratungsstellen Dritter, aber auch zum Beispiel um Regelungen zum Übergang der operativen Umsetzung auf die Modellkommune oder die kooperierende Einbeziehung funktionierender Angebote.

Beratungen nach anderen Gesetzen, wie beispielsweise SGB I, bleiben jedoch unberührt, sofern sich die Vertragspartner nicht darauf verständigen, sie doch einzubeziehen. Die Vorgehensweise bei Teilhabe- und Versorgungsplänen sowie Berichts- und Nachweispflichten sind weitere Vertragsinhalte.

Klar definiert sind auch die einzubringenden Ressourcen der Pflegekassen für die Bereiche Personal, Finanzmittel und Sachmittel. So sollen im Kooperationsvertrag für eine kalkulierbare Finanzierung der von den Pflegekassen auf die Kommunen übergehenden Aufgaben die Leistungen für Beratung, Care-Management, Versorgungspläne usw. prospektiv pauschaliert und für die Pflegekassen wettbewerbsneutral als Leistungsausgaben gebucht werden.

„Alternativ können auch entsprechende Personalgestellungen durch die Pflegekassen vereinbart werden, wenn eine Integration der Beschäftigten in die neue Struktur gewährleistet ist. Die einzubringenden Ressourcen der Modellkommunen sind Personal, Finanz- und Sachmittel. Dies im Bezug der Beratung zu Leistungen zur Pflege und Pflegevermeidung sowie, soweit vorhanden, zu freiwilligen Leistungen“, sagt Erwin Rüddel.

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