Mitgliederversammlung der AWO Betreuungsvereine

ALTENKIRCHEN – Mitgliederversammlung der AWO Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen – Zur Mitgliederversammlung begrüßten die Vorsitzenden Eva Maria Fuchs und Horst Klein Mitglieder und ehrenamtliche Betreuer in der Cafeteria des DRK Krankenhauses in Altenkirchen. Es sei schon gute Tradition, die Mitgliederversammlungen in Einrichtungen des Landkreises Altenkirchen durchzuführen, die eng mit den Betreuungsvereinen zusammen arbeiten. So richtete der kaufmännische Direktor der Jürgen Ecker einige Worte an die Versammlung und stellte den Krankenhausverbund Altenkirchen- Hachenburg anschaulich vor.

Im Bericht des Vorstandes wurde auf die vielfältigen Arbeiten verwiesen. Exemplarisch genannt wurde die Teilnahme am Kreisheimattag in Altenkirchen. Die Informations- und Beratungstätigkeit zur Erstellung von Vollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügung nehme nach wie vor einen erheblichen Teil der Arbeit ein. Zunehmend seien auch Anfragen ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter, die in konkreten Situationen Hilfestellung suchten.

Der Kassenbericht wurde von Bodo Nöchel vorgetragen, und der Rechnungsprüfer Hartmut Hähn bescheinigte eine ordentlich geführte Kasse. Die Versammlung erteilte dem Vorstand einstimmig Entlastung.

Zu aktuellen Fragen im Betreuungsrecht gab der Geschäftsführer Dr. Holger Ließfeld einen Überblick. So stehe die vom Dt. Bundestag verabschiedete automatische Vertretung in Gesundheits- und Fürsorgeangelegenheiten für Ehegatten und Menschen in einer Lebenspartnerschaft auf der Kippe. Diese für viele Menschen in akuten gesundheitlichen Problemlagen entlastende Möglichkeit sehe der Bundesrat sehr kritisch und zeige eine ablehnende Haltung. Die Versammlung war sich einig, dass dieses Vertretungsrecht eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Rechtslage sei und darüber hinaus auch der Beschluss des Dt. Bundestages zur Anpassung der Vergütungsregelungen dringend  notwendig sei.

Im Anschluss an die Sitzung erfolgte noch ein reger Austausch zu Fragen des Betreuungsrechts und der Vorsorgemöglichkeiten.

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