Mit 16,7 Zentimeter langem Messer gegen Waffengesetz verstoßen

Durch die Security der Kirmesveranstaltung in Niederbreitbach wurde die Dienststelle der Polizei Straßenhaus am Sonntag gegen 03.36 Uhr darüber informiert, dass ein Besucher mit einem großen Messer festgehalten werde. Vor Ort stellten die Beamten fest, dass der Jugendliche aus dem Bereich Neuwied ein Messer von ca. 16,7 cm Klingenlänge mit sich führt. Der Jugendliche war so stark alkoholisiert, so dass er noch nicht mal einen Atemalkoholtest durchführen konnte. Das Messer wurde durch die Beamten sichergestellt und eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, da die Mitnahme des Messers zur Veranstaltung nach dem Waffengesetz strafbar ist.