„Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten“

BERLIN – „Mehr Rechte für Patientinnen und Patienten“ –

„Patientinnen und Patienten werden schon bald mehr Rechte im Umgang mit ihren Ärzten und Krankenkassen haben, und die Versicherten werden im Falle von Behandlungsfehlern stärkere Unterstützung durch den Gesetzgeber erhalten“, erklärte MdB Erwin Rüddel (CDU). Nach Auskunft Rüddels wird die unionsgeführte Bundesregierung noch in diesem Monat einen Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Anfang Januar solle der Gesetzentwurf dann vom Bundeskabinett beschlossen werden, „und wenn alles gut läuft, wie ich mir das vorstelle, könnte das neue Gesetz bereits zum 1. Juli in Kraft treten“, fügte der Abgeordnete hinzu. Rüddel sagte weiter, der Referentenentwurf werde sich an dem Grundlagenpapier „Patientenrechte in Deutschland“ orientieren, das der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller im März gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium der Justiz vorgelegt hatte. „Es geht uns darum, das Verhältnis zwischen Arzt und Patienten auf eine rechtlich saubere Grundlage zu stellen und damit sowohl für die Versicherten wie für die Mediziner transparenter zu machen. Wir werden zum einen die Vorschriften bündeln, die derzeit auf viele Gesetze verteilt sind, und zum anderen die Rechte der Patienten in vielfältiger Weise stärken. Gleichzeitig soll die Gesundheitsversorgung für die Patienten sicherer werden, indem Risiko- und Fehlervermeidungssysteme dazu beitragen, die immer komplexer werdenden medizinischen Prozesse zu optimieren“, erklärte der heimische Gesundheitspolitiker.

Dazu soll unter anderem der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen werden. Ferner geht es um die gesetzliche Klarstellung der Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie das Recht auf Akteneinsicht. Außerdem sollen die schon von der Rechtsprechung entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung bei einem Behandlungsfehler in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden. Und nicht zuletzt sollen auch die Rechte der Versicherten gegenüber den Krankenkassen gestärkt werden. So sollen die Krankenkassen künftig dazu verpflichtet werden, innerhalb enger Fristen über Anträge auf Genehmigung von Leistungen zu entscheiden. Entscheidet eine Krankenkasse nicht fristgerecht, sollen die Anträge der Versicherten automatisch als genehmigt gelten.

Rüddel fasste die Philosophie des geplanten Gesetzes wie folgt zusammen: „Die von uns im zukünftigen Patientenrechtegesetz vorgesehenen Maßnahmen entsprechen dem Leitbild eines souveränen und mündigen Patienten, der seine Rechte kennt. Patienten sollten nicht das Gefühl haben, Bittsteller zu sein. Sie dürfen sich nicht ohnmächtig fühlen gegenüber Ärzten und Krankenkassen. Die Patientinnen und Patienten müssen in unserem Gesundheitswesen Partner auf Augenhöhe sein. Gleichzeitig wollen wir die Kräfte im Gesundheitswesen aber so ausbalancieren, dass das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nicht zerstört wird.“

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