Medizinische Behandlungen im Ausland erleichtern

KREIS – Medizinische Behandlungen im Ausland erleichtern –

MdB Erwin Rüddel (CDU), der rheinland-pfälzische Gesundheitspolitiker, der seine Fraktion als Berichterstatter für Patientenrechte in der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vertritt, sieht durch die vorläufige Einigung zwischen EU-Ratspräsidentschaft und Europäischem Parlament auch die künftige EU-Richtlinie zu Patientenrechten auf einem guten Weg. „Wir können davon ausgehen, dass sich bereits in naher Zukunft medizinische Behandlungen im Ausland entscheidend vereinfachen werden.“

Derzeit zeichnet sich auf EU-Ebene folgende Lösung ab: Lassen Patienten ihre Behandlung im Ausland vorab von den Kassen genehmigen, können die Kostenträger sogenannte  „Voucher“ (Gutscheine) ausstellen. Die Patienten müssen dann nicht mehr in Vorkasse für die jeweilige Leistung treten. Vorgesehen sind auch Erleichterungen für Patienten mit seltenen Erkrankungen, indem die Diagnostiken verbessert und Überweisungen in benachbarte Länder vereinfacht werden. Rüddel äußerte die Erwartung, dass auch Deutschland das System des Vouchers nutzen werde. Der Abgeordnete sieht in der geplanten Neuregelung überdies eine zusätzliche Chance für die Anbieter im deutschen Gesundheitswesen. Dürften diese doch „angesichts ihrer international geschätzten hohen Qualität“ davon ausgehen, dass sich ausländische Patienten in Zukunft noch stärker hierzulande behandeln lassen. Weiter sagte Rüddel: „Es sollte in dem immer enger zusammenwachsenden Europa eine Selbstverständlichkeit sein, dass Patienten im Rahmen der Freizügigkeit grundsätzlich berechtigt sind, Gesundheitsbehandlungen im EU-Ausland in Anspruch zu nehmen.“ Dabei sollte nach Meinung Rüddels allerdings darauf geachtet werden, dass national getroffene ethische Wertentscheidungen, etwa im Bereich der Fortpflanzungsmedizin, auch bei etwaigen Behandlungen in anderen EU-Ländern uneingeschränkt beachtet werden. „Das ließe sich ganz einfach dadurch sicherstellen, dass die jeweiligen Heimatstaaten nur die Kosten für solche Behandlungen übernehmen, die auch im inländischen Leistungskatalog vorgesehen sind“, fügte Rüddel hinzu. „Der Zugang zu Transplantationsprogrammen und die Zuteilung von Spenderorganen sollten hingegen vom Anwendungsbereich der EU-Richtlinie ausgenommen werden“, bekräftigt Rüddel abschließend.

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