Mechanisch Biologische Abfallvorbehandlung

KREIS NEUWIED – „Entscheidung für die Mechanisch Biologische Abfallvorbehandlung (MBA) war richtig“. Achim Hallerbach nimmt Stellung zum Bericht des Bundes der Steuerzahler – Für die Bürger/innen des Landkreises Neuwied stellen weiter zurückgehende Restabfallmengen keine kalkulatorischen und damit finanziellen Risiken dar: „Gerade in Bezug auf die Anlagenauslastung zeigt sich der große Vorteil des Neuwieder Abfallwirtschaftskonzeptes“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach und er bezieht sich auf Aussagen des Bund der Steuerzahler. Dieser hatte die Schaffung von Überkapazitäten bei der Restabfallbehandlung insbesondere durch den Bau weiterer Müllverbrennungsanlagen (MVA) kritisiert.

„Mit der derzeit im Umbau befindlichen Mechanisch-Biologischen Abfallvorbehandlungsanlage (MBA) in Linkenbach haben wir bewusst auf ein System gesetzt, das sehr viel toleranter gegenüber schwankenden Abfallmengen ist als eine klassische MVA“, so Hallerbach. Während die Betriebskosten einer Müllverbrennungsanlage bei verringertem Durchsatz relativ hoch blieben, sei die MBA viel flexibler und kann auch ohne Volllastbetrieb noch wirtschaftlich betrieben werden. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen machen sich viele kommunale und private Betreiber bereits heute Sorgen um deren Auslastung, wenn trotz zurückgehender Restabfallmengen weitere Anlagen geplant oder im Bau sind. Neben zunehmendem Mülltourismus befürchtet der Bund der Steuerzahler, dass bei zu geringen Abfallmengen hohe Investitionskosten von den Bürgerinnen und Bürgern über die Gebühren finanziert werden müssen.

Auch ein zweites Problem bleibt dem Landkreis Neuwied erspart: Für einige Kommunen wird sich die Restabfallmenge deutlich reduzieren, wenn das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ab 2015 die getrennte Sammlung von Bioabfällen, Papier, Metallen, Kunststoffen und Glas deutschlandweit verbindlich vorschreibt. „Hier zahlt sich für den Landkreis Neuwied unser früher Start in die moderne Abfallwirtschaft aus“, freut sich Hallerbach, „denn mit der ab 2015 bundesweit verbindlichen Getrenntsammlung hat der Landkreis Neuwied ja schon in den 1980er Jahren begonnen. Wir konnten daher die MBA-Kapazitäten schon von Beginn an wesentlich zielgenauer planen.“ Zumindest für den Landkreis Neuwied und seine Kooperationspartner, die Kreise Bad Kreuznach und Rhein-Hunsrück, stellen also Überkapazitäten für die Abfallbehandlung kein Problem dar, versichert der Erste Kreisbeigeordnete: „Unsere Bürger/innen müssen deswegen keine Gebührenerhöhungen befürchten.“

Selbstverständlich setzt der Landkreis Neuwied bei der Entwicklung zukunftsfähiger, neuer Abfallverwertungsverfahren auch weiterhin auf gleichermaßen ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Konzepte. Dabei sollen noch weit mehr als bisher die wirtschaftlichen Vorteile interkommunaler Kooperationen ausgeschöpft werden. Wie berichtet haben unter Neuwieder Federführung insgesamt elf Kommunen, davon sogar zwei aus dem benachbarten Nordrhein-Westfalen, eine gemeinsame Konzept- und Machbarkeitsstudie erstellt, die die Möglichkeiten einer auf die regionalen Erfordernisse und Möglichkeiten abgestimmten Zusammenarbeit bei der Bioabfallverwertung auslotet. Bei der künftigen Bioabfallverwertung soll neben dem unbedingt wichtigen Klima- und Ressourcenschutz besonders die Wirtschaftlichkeit von Behandlungsanlagen eine entscheidende Rolle spielen.

„Wir werden daher die bereits vorhandenen regionalen Verwertungsanlagen in die Planung einbeziehen und die Planung neuer Anlagen streng am tatsächlichen Bedarf ausrichten“ betont Achim Hallerbach. Der für die Gebührenzahler so teure und daher vom Bund der Steuerzahler zu Recht kritisierte Bau letztlich nicht ausgelasteter Anlagen soll damit verhindert werden. „Nur die interkommunale Kooperation bietet durch die Errichtung und Nutzung größerer Anlagen ohne das Risiko von Überkapazitäten erhebliche Einsparungspotentiale, auf die jede Kommune für sich alleine verzichten müsste.“ ergänzt der Erste Kreisbeigeordnete.

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