MdL Erwin Rüddel zum Thema „Behandlungskosten“
KREIS – MdL Erwin Rüddel will die Patienten nicht verunsichern –
„Wieder einmal wird der Versuch gemacht, die gesetzlich Krankenversicherten ohne Grund und ohne Not in Angst und Schrecken zu versetzen“, so MdB Erwin Rüddel (CDU) zur jüngsten Diskussion über angebliche Pläne für eine „Behandlung gegen Vorkasse“. Leider, so Rüddel weiter, werde es neuerdings zur Gewohnheit, jeden Anlass zu nutzen, um unnötig Panik unter den Versicherten zu verbreiten. Rüddel wörtlich: „Tatsache ist, dass auch künftig kein einziger Kassenpatient gezwungen sein wird, seine Behandlungskosten selbst zu bezahlen und sich anschließend um deren Erstattung durch die jeweilige Krankenkasse zu kümmern. Wer das den gesetzlich krankenversicherten Menschen zu suggerieren versucht, verbreitet schlicht die Unwahrheit. Das hat nichts mit seriöser Information, aber mit viel Panikmache und Verunsicherung zu tun.“ Hintergrund der aufgeregten Diskussion der letzten Tage ist die Ankündigung von Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler, Kassenpatienten künftig eine Wahlmöglichkeit einzuräumen, entweder wie bisher dem Arzt die Abrechnung mit der Kasse zu überlassen oder die Behandlung selbst zu begleichen und den Betrag von der Kasse erstattet zu bekommen. Das, so der Minister, schaffe mehr Transparenz und zeige dem Versicherten Schwarz auf Weiß, welche Leistungen sein Arzt abgerechnet habe. Es schärfe das Kostenbewusstsein und trage überdies dazu bei, versehentliche oder absichtliche Falschberechnungen zu vermeiden. Zugleich will der Minister, wahlweise, Tarife mit Kostenerstattung einführen, die sowohl für die Patienten wie für die Kassen attraktiv sind, indem sie gezielt individuelle Risiken abdecken, das System insgesamt flexibler machen und den Wettbewerb unter den Kassen zum Nutzen der Versicherten fördern. „Es ist durchaus sinnvoll, wie der Minister vorgeschlagen hat, in kleinen Schritten Elemente aus der privaten Versicherung im System der gesetzlichen Kassen auszuprobieren und umgekehrt“, erklärte Rüddel. Er erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass er selbst bereits vor Monaten öffentlich vorgeschlagen hatte, möglichst bald mit der Einführung von Arztquittungen für Patienten zu beginnen.
„Bei der Arztquittung geht es darum, dass künftig auch den gesetzlich Krankenversicherten nach dem Arztbesuch obligatorisch eine Quittung ausgestellt wird, die die vom Arzt erbrachten Leistungen aufschlüsselt. Dabei geht es nicht um eine Rechnung mit Kostenerstattung, sondern um einen Beleg, der die Versicherten über ihre Behandlungskosten informiert. Der Patient kann kontrollieren, was der Arzt für seine Leistungen abrechnet, und der Versicherte gewinnt Einblick in die Kosten, die er verursacht“, so Rüddel. Denn: „Jeder Patient sollte wissen, was seine Behandlung kostet und welche Leistungen der Arzt oder das Krankenhaus mit der Kasse abrechnen. Denn nur informierte Patienten sind mündige Patienten.“ „Wir brauchen im Gesundheitswesen generell mehr Transparenz bei Leistungen und Preisen. Und genau darum geht es auch dem Minister bei seinem jüngsten Vorschlag. Und noch einmal: Auch künftig wird kein Kassenpatient verpflichtet sein, seine Arztrechnungen selbst zu begleichen, schon gar nicht gegen Vorkasse“, so Rüddel abschließend.