MdB Erwin Rüddel zum Bundeskinderschutzgesetz
BERLIN – Neue Qualität im Kinderschutz – Der Deutsche Bundestag beschließt das Bundeskinderschutzgesetz. –
Dazu erklärt der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel, Mitglied im Gesundheits- und Familienausschuss des Bundestags: „Mit dem Bundeskinderschutzgesetz erreichen wir eine neue Qualität im Kinderschutz. Denn wir setzen nicht nur auf Intervention, sondern gleichermaßen auf Prävention. Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass bundesweit Angebote für frühe Hilfen auf- und ausgebaut werden. Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung am 26. September eindeutig bestätigt. Es ist das solide Ergebnis eines intensiven Austausches mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen und Verbänden. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – angefangen bei den Eltern über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht – werden in einem Netzwerk zum präventiven Schutz von Kindern zusammenwirken. Damit schaffen wir niedrigschwellige Hilfsangebote für Eltern vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Wir wollen junge Eltern ermutigen, sich in dieser für die Kindesentwicklung so zentralen Phase unterstützen zu lassen. Wir investieren hier 120 Mio. Euro in den kommenden vier Jahren. Das ist eine erhebliche Verbesserung. Unser Antrag wurde ohne Gegenstimmen im Familienausschuss beschlossen. Daher verstehe ich die rheinland-pfälzische Sozialministerin Frau Alt (Grüne) und ihre Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig (SPD) nicht, wenn sie diese dringend benötigte Verbesserung des Kinderschutzes in unserem Land kategorisch ablehnen. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD und Grünen im Bundestag haben das verstanden und nicht gegen den Gesetzentwurf gestimmt.“
Dazu erklärt der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel, Mitglied im Gesundheits- und Familienausschuss des Bundestags: „Mit dem Bundeskinderschutzgesetz erreichen wir eine neue Qualität im Kinderschutz. Denn wir setzen nicht nur auf Intervention, sondern gleichermaßen auf Prävention. Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass bundesweit Angebote für frühe Hilfen auf- und ausgebaut werden. Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung am 26. September eindeutig bestätigt. Es ist das solide Ergebnis eines intensiven Austausches mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen und Verbänden. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz – angefangen bei den Eltern über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht – werden in einem Netzwerk zum präventiven Schutz von Kindern zusammenwirken. Damit schaffen wir niedrigschwellige Hilfsangebote für Eltern vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Wir wollen junge Eltern ermutigen, sich in dieser für die Kindesentwicklung so zentralen Phase unterstützen zu lassen. Wir investieren hier 120 Mio. Euro in den kommenden vier Jahren. Das ist eine erhebliche Verbesserung. Unser Antrag wurde ohne Gegenstimmen im Familienausschuss beschlossen. Daher verstehe ich die rheinland-pfälzische Sozialministerin Frau Alt (Grüne) und ihre Kollegin aus Mecklenburg-Vorpommern Frau Schwesig (SPD) nicht, wenn sie diese dringend benötigte Verbesserung des Kinderschutzes in unserem Land kategorisch ablehnen. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD und Grünen im Bundestag haben das verstanden und nicht gegen den Gesetzentwurf gestimmt.“