MdB Erwin Rüddel sieht ohne Reform Krankenhausstandorte in Gefahr

REGION – „Krankenhäuser werden vom Land systematisch vernachlässigt!“ – MdB Erwin Rüddel sieht ohne Reform Krankenhausstandorte in Gefahr – Der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel sieht die Krankenhaustruktur in Rheinland-Pfalz durch das Förderverhalten der rot-grünen Landesregierung in Gefahr. Er kritisiert mit deutlichen Worten die für 2015 vorgesehene Förderung des Landes an die 37 rheinland-pfälzischen Krankenhäuser. „Es ist leider wahr: Die Mainzer Entscheidung zur Landesförderung der Kliniken geht eindeutig zu Lasten der medizinischen Qualität“, erklärt Rüddel, der die CDU/CSU-Fraktion im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages vertritt.

„Gleich, ob die Krankenhäuser pauschale oder zweckgebundene Fördermittel erhalten: Es ist beängstigend wenig“, kritisiert der Gesundheitspolitiker die Förderpraxis der Landesregierung, die nur gut 40 Prozent der notwendigen Mittel den Krankenhäusern bereitstelle. „Da die Planungshoheit beim Land liegt, ist das Land auch für 100 Prozent der Investitionsförderung verantwortlich. Den Krankenhäusern fehlen so jährlich 150 Millionen Euro. Immer mehr Krankenhäuser schreiben deshalb rote Zahlen“, sorgt sich Erwin Rüddel.

Die Bekanntgabe der pauschalen Fördermittel in Höhe von 51,2 Millionen Euro für die 37 Kliniken durch Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mache das Dilemma deutlich. Hintergrund sei die seit Jahren völlig unzureichende Finanzierung der erforderlichen Investitionen in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern durch die Landesregierung. „Aufgrund der chronischen Unterfinanzierung hat sich ein gigantischer Investitionsstau in Höhe von Hunderten Millionen Euro gebildet, der zu Lasten der Qualität der Behandlung, zu Lasten der Patientinnen und Patienten und zu Lasten der Pflegefachkräfte geht. Zudem werden hierdurch seit Jahren gefährliche Anreize für überflüssige Operationen geschaffen“, so der CDU-Gesundheitspolitiker.

Die fehlenden Investitionen des Landes zwingen nach Rüddels Worten die Krankenhäuser, aus den Mitteln der Krankenkassen, mit denen sie eigentlich die Behandlung kranker Menschen finanzieren sollen, Geld für Investitionen abzuzweigen. Zugleich bestünden dadurch Fehlanreize für unnötige Operationen, da die Kliniken gezwungen seien, ihre Defizite möglichst gering zu halten. „Die Krankenhausförderung je Bett bewegt sich in Rheinland-Pfalz deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Dieses Geld fehlt in allen Bereichen. Ergebnis: Trotz einer Rekordverschuldung des Landes nimmt Rheinland-Pfalz bei der Finanzierung der Krankenhäuser bundesweit den drittletzten Platz ein. Rüddel fordert in diesem Zusammenhang auch mehr Qualität bei der Krankenhausplanung durch das Land ein. „Wo mehr Mühe ist auch mehr Erfolg“, erklärt der Abgeordnete.

Gerade diese Vernachlässigung der Krankenhäuser durch die Landesregierung mache jetzt eine Krankenhausreform unumgänglich. Auch in Zukunft müsse eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung sichergestellt sein. Im Krankenhausstrukturgesetz werden allein mit dem geplanten Pflegestellen-Förderprogramm stufenweise 660 Millionen Euro für zusätzliche Pflegestellen mobilisiert. Nach dem Ende des Förderprogramms verbleiben die zusätzlichen Mittel in Höhe von jährlich bis zu 330 Millionen Euro im Krankenhausbereich.

Überdies gibt der Bund den Krankenhäusern seit Jahren außerplanmäßige Zuschüsse in Höhe von vielen hundert Millionen, die sich bis 2018 auf zusätzliche 3,8 Milliarden Euro belaufen werden. Ferner wird ein Strukturfonds mit einem Volumen von einer Milliarde Euro die Länder dabei unterstützen, notwendige Umstrukturierungen in der Krankenhauslandschaft voranzubringen. Dafür werden 500 Millionen Euro aus dem Gesundheitsfonds aufgebracht. Die Länder sind aufgefordert, dazu weitere 500 Millionen beizutragen. Entscheidend ist für Erwin Rüddel, dass das für Pflegeleistungen vorgesehene Geld aus den Fallpauschalen (DRG‘s) von den Kliniken auch verpflichtend für das Pflegpersonal aufgewendet werden kann. Mit anderen Worten: Das Geld, welches der Bundesgesetzgeber für die Pflegekosten vorgesehen hat, muss zwingend bei den Pflegenden – und damit „am Bett“ – ankommen.

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