MdB Erwin Rüddel: Neues Versorgungsgesetz bedeutet einen großen Schritt voran.
BERLIN – MdB Erwin Rüddel: „Wir sorgen für eine bessere ärztliche Versorgung auf dem Land“. –
Neues Versorgungsgesetz bedeutet einen großen Schritt voran. „Der Entwurf für ein neues Versorgungsgesetz ist im Wesentlichen fertig. Er wird jetzt den letzten Feinschliff bekommen und noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten werden. Im Januar 2012 soll das Gesetz bereits in Kraft sein. Das ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten im ländlichen Raum. Denn auf diese Weise werden wir auch auf dem Land eine flächendeckende und wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen“, erklärte Rüddel. Er sehe sich durch den Gesetzentwurf in seinen eigenen politischen Bemühungen vor Ort in Berlin bestätigt.
Wesentliches Ziel des Gesetzes ist es, die Tätigkeit als Landarzt attraktiver zu machen. Die Patienten sollen auch in Zukunft in Wohnortnähe einen Arzt finden und nicht zu lange auf eine Behandlung warten müssen. Dazu erhalten die Ärzte eine Reihe finanzieller Anreize, um sich in dünn besiedelten Regionen niederzulassen. Angesichts der wachsenden Überalterung der Ärzteschaft und der Unterversorgung in einigen Regionen, zielt das vor allem auch auf junge Ärzte. Experten warnen bereits seit längerem vor einem drohenden Ärztemangel auf dem Land. Schon heute finden viele Landärzte keinen Nachfolger für ihre Praxis. Auch Krankenhäuser haben für Arztstellen immer weniger Bewerber. Und in Zukunft droht eine Verschärfung der Lage; so wird geschätzt, dass bis zum Jahr 2020 rund 67.000 niedergelassene Ärzte in den Ruhestand gehen werden.
Künftig sollen deshalb die Einnahmen der Landärzte nicht mehr „gedeckelt“ werden, wenn sie eine bestimmte Zahl an Behandlungen überschreiten. Außerdem sollen Landärzte seltener dafür belangt werden können, wenn sie überdurchschnittlich viele Medikamente verschreiben. Zudem können in Zukunft mit Mitteln aus einem speziellen Fonds Zuschüsse für Investitionen in die Praxis gewährt werden. Nachdrücklich begrüßte Rüddel in diesem Zusammenhang auch, dass in das neue Versorgungsgesetz Regeln aufgenommen werden sollen, um ähnliche Vorkommnisse wie beim Skandal um abgewimmelte Versicherte der insolventen Krankenkasse City BKK zu vermeiden. Gesetzliche Krankenkassen, die Versicherte von Pleitekassen den Beitritt verwehren oder gezielt erschweren, drohen demnach künftig Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Diese Summe solle pro Fall verhängt werden können, erläuterte Rüddel, und Kassenvorstände sollten künftig auch persönlich haften. Ergänzend teilte Rüddel mit, dass es sich abzeichne, dass die Versicherten ihren Wechsel zu einer anderen Krankenkasse künftig durch einfaches Ankreuzen der von ihnen bevorzugten Kasse auf einem entsprechenden Formblatt vollziehen können. „Damit ist endgültig Schluss mit der entwürdigenden Bittstellerei, die wir in den letzten Wochen erlebt haben, und die vor allem für alte und kranke Menschen eine unerträgliche Zumutung war“, fügte Erwin Rüddel hinzu.