MdB Erwin Rüddel äußert sich zum neuen Bundeskinderschutzgesetz

Erwin Rüddel äußert sich zum neuen Bundeskinderschutzgesetz. „Für die Kinder in unserem Land ist der Neujahrstag, 1. Januar, ein wichtiges Datum. Dann tritt das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Das setzt nicht nur auf Intervention, sondern genauso auf Prävention. Dadurch ist der Weg frei für dringend notwendige Verbesserungen im Kinderschutz. Denn Familien müssen von Anfang an unterstützt und Eltern gestärkt werden, damit Kinder sicher aufwachsen können. Mit diesem Gesetz erreichen wir eine neue Qualität im Kinderschutz, die sich auch im Landkreis Altenkirchen und im Kreis Neuwied auswirkt, und somit hat sich dafür der jahrelange Einsatz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einmal mehr gelohnt“, freut sich der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel wenige Tage vor Weihnachten.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist, dass der Bund künftig Familienhebammen dauerhaft finanzieren und mehr Geld in Netzwerke für frühe Hilfen stecken will. Gerade was die Familienhebammen angeht, hat Rüddel, als Mitglied im Familienausschuss, am Bundeskinderschutzgesetz intensiv mitgearbeitet. Die Familienhebammen sollen in Geburtskliniken versuchen, junge Mütter in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen und sie sind geschult darin auf Risikofaktoren bei Schwangeren zu achten. Dazu zählen Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum, Teenager-Schwangerschaften, häufige Konflikte in der Partnerschaft oder Depressionen der Mütter. „Familienhebammen sollen solche Mütter ermutigen und ihnen eventuell weitere Hilfen vermitteln, um mögliche spätere Misshandlungen der Kinder zu verhindern“, bekräftigt der Familienpolitiker.
Der Bund will parallel dazu auch Netzwerke für frühe Hilfen bezuschussen. So hat Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder zugesagt, dauerhaft jährlich insgesamt 51 Millionen Euro für Familienhebammen und solche Netzwerke auszugeben. Rüddel: „In solchen Netzwerken, die es in manchen Kommunen bereits gibt, kooperieren Jugendämter, Ärzte und Mitglieder anderer Berufsgruppen, die Kontakt zu gefährdeten Kindern haben. Ein wichtiges Ziel ist es, dass Ärzte und Jugendämter über die Arbeit des jeweils Anderen besser informiert werden. Zudem treffen sich Beteiligte in einzelnen Projekten auch für einen, teilweise anonymisierten, Austausch von Informationen.“ Auch das soll dazu beitragen, dass in dramatischen Lebenslagen den Müttern rechtzeitig und angemessen geholfen wird.
„Da nun der Bund die psychosoziale Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern dauerhaft sicherstellen wird, kommt die Hilfe vor Ort auch wirklich an. Zudem verbessern wir die Qualitätsstandards und setzen damit die Empfehlungen des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ vollumfänglich um. Denn Kinder dürfen nicht Opfer von Vernachlässigung, Missbrauch oder Gewalt werden. Mit dem neuen Bundeskinderschutz können wir diese Fälle eindämmen“, erklärt Erwin Rüddel.