Martinsfeuer – Traditionspflege unter Beachtung des Naturschutzes

Martinsfeuer  089KREIS ALTENKIRCHEN – Martinsfeuer – Traditionspflege unter Beachtung des Naturschutzes – Ergänzend zu den Hinweisen des Abfallwirtschaftsbetriebes zum möglichst umweltverträglichen Abbrennen von Martinsfeuern in den kommenden Wochen weist die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen auf einfache Regeln hin, um auch freilebende Tiere vor dem Feuer zu schützen.

Kurze Zeit vor dem Abbrennen der Holz- und Reisighaufen sollte man diese noch einmal im Vorfeld umschichten, damit den dort eventuell eingenisteten Tieren wie Igel, Kaninchen, Echsen, Kröten, Kleinsäugern ermöglicht wird, sich dem Feuer zu entziehen. Unmittelbar vor dem Anzünden sollte eine erneute Sichtkontrolle stattfinden und bemerkte Kleintiere vorsichtig entfernt oder vertrieben werden.

Nähere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen, Werner Ebach, unter Email werner.ebach@kreis-ak.de.

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