MAINZ – Vorausschauend. Versorgend. Vor Ort: Landtag beschließt Studienplatzquote für Landärzte und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst

MAINZ – Vorausschauend. Versorgend. Vor Ort: Landtag beschließt Studienplatzquote für Landärzte und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst – „Mit der Landarztquote setzt die Landesregierung einen weiteren starken Hebel an, um die medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz auch langfristig flächendeckend zu sichern. Wir reagieren damit auf den zunehmenden Versorgungsbedarf in ländlichen Regionen und geben gleichzeitig jungen engagierten Menschen auch ohne Spitzenabitur die Möglichkeit auf einen begehrten Medizinstudienplatz“, begrüßte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler die Abstimmung des Landtags, der das Landesgesetz zur Sicherstellung der ärztlichen Grundversorgung insbesondere in ländlichen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz mit großer Zustimmung verabschiedet hat.
Das Gesetz reserviert Studienplätze für Studienbewerberinnen und -bewerber, die ein besonderes Interesse an einer hausärztlichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit im öffentlichen Gesundheitswesen haben. Beim Auswahlverfahren wird insbesondere Wert auf die persönliche Eignung und nicht nur auf schulische Leistungen gelegt. Wer auf diese Weise einen Medizinstudienplatz erhält, verpflichtet sich im Gegenzug im Anschluss an das Studium eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen zu absolvieren und zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einer ländlichen Region von Rheinland-Pfalz oder im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) tätig zu sein.
Rheinland-Pfalz ist eines der ersten Bundesländer, das die Landarzt- und das erste, dass eine ÖGD-Quote einführt. Bereits ab dem Wintersemester 2020/2021 ist damit durch eine Vorabquote eine bestimmte Anzahl an Medizinstudienplätzen für die Fachrichtungen Allgemeinmedizin bzw. Öffentliches Gesundheitswesen vorgesehen. Die Landarztquote umfasst 6,3 Prozent und die ÖGD-Quote 1,5 Prozent aller Medizinstudienplätze, das sind aktuell etwa 13 beziehungsweise drei Studienplätze pro Semester.
Die Landarztquote wirkt gemeinsam mit Niederlassungsförderung, Wiedereinstiegskursen, Zuschüssen für das Praktische Jahr (PJ) und Famulatur in Hausarztpraxen und vielen anderen auch kurz- und mittelfristig ansetzenden Maßnahmen im Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz. Die Initiative zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes umfasst neben der ÖGD-Quote auch Maßnahmen wie den Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten im ÖGD in Rheinland-Pfalz sowie das Angebot, während des Studiums eine Famulatur und einen Teil des Praktischen Jahres im Gesundheitsamt zu durchlaufen. Die Initiative sieht auch vor, den ÖGD stärker wissenschaftlich auszurichten.
„Mit der Landarzt- und der ÖGD-Quote tragen wir Sorge für die Sicherstellung der ärztlichen, besonders der hausärztlichen Versorgung in allen Regionen von Rheinland-Pfalz. Die Menschen in unserem Land vertrauen auf eine starke, stabile und funktionsfähige ärztliche Grundversorgung, auch im öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Landesregierung handelt vorausschauend, versorgend und vor Ort“, so die Ministerin.

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