MAINZ – Sozialministerium fördert 2019 das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen mit rund 265.000 Euro
MAINZ – Sozialministerium fördert 2019 das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen mit rund 265.000 Euro – Das kostenlose Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen (IBETEL) bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen und Problemen rund um das Thema Pflege. Das IBETEL ergänzt die wichtige und auf die individuelle Versorgungssituation ausgerichtete Beratungs- und Unterstützungsarbeit der 135 rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte durch juristische Beratung. „Dieses Angebot leistet einen wesentlichen Beitrag zum Verbraucherschutz und stärkt die Rechte von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Deshalb werden wir die Stellen für die juristische Fachberatung und Sachbearbeitung weiter aufstocken und das IBETEL 2019 mit bis zu 265.000 Euro fördern“, kündigte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei ihrem Besuch in der Verbraucherzentrale in Mainz an.
Zahlreiche Pflegebedürftige verstehen die Abrechnungen ambulanter Pflegedienste oder die Entgelterhöhungen in Pflegeheimen nicht und suchen juristischen Rat am Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Ratsuchenden werden rechtlich beraten und auch bei der Durchsetzung ihrer Rechte beispielsweise durch das Führen von Widerspruchsverfahren gegenüber der Pflegekasse unterstützt.
„Die Nachfrage steigt kontinuierlich von Jahr zu Jahr. Allein im Jahr 2018 halfen die Mitarbeiterinnen bei mehr als 2500 Anfragen weiter, auch 2019 setzt sich die steigende Tendenz fort. Da die Zahl der Pflegebedürftigen weiter zunehmen wird, ist dieses Beratungsangebot auch in den nächsten Jahren unverzichtbar“, ergänzte Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale.
Das rheinland-pfälzische Angebot findet auch bundesweit große Beachtung. So wurde im Rahmen eines Projekts eine Qualitätsrichtlinie für das Informations- und Beschwerdetelefon entwickelt und bei einer bundesweiten Veranstaltung im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgestellt. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat das Konzept ebenfalls überzeugt und fördert die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt nach rheinland-pfälzischem Vorbild.
Das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege besteht seit 2003 und wurde 2010 zum Informations- und Beschwerdetelefon Pflege und Wohnen in Einrichtungen erweitert. Diese unabhängige Pflegerechtsberatung informiert, berät und unterstützt bei Beschwerden und bei der Rechtsverfolgung, zum Beispiel bei Problemen mit Anbietern ambulanter Pflegedienstleistungen, bei Fragen zur Abrechnung oder Vertragsgestaltung von Pflegediensten oder bei Fragen zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Telefonisch ist das Informations- und Beschwerdetelefon Pflege von montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 06131-28 48 41 erreichbar. Außerhalb dieser Sprechzeiten kann eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Beratungsfragen können auch per E-Mail an pflege@vz-rlp.de gerichtet werden. Die Beratung und Unterstützung ist dank der Förderung durch das rheinland-pfälzische Sozialministerium für Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos.
Weitere Informationen finden sich online auf der Homepage der Verbraucherzentrale.