MAINZ – Soziale Schuldnerberatung ist ein präventives Mittel zur Armutsprävention und -bekämpfung
MAINZ – Soziale Schuldnerberatung ist ein präventives Mittel zur Armutsprävention und -bekämpfung – Unter dem Titel „20 Jahre Verbraucherinsolvenz – wo steht die soziale Schuldnerberatung“ fand die 22. Fachtagung der Schuldner- und Insolvenzberatung Rheinland-Pfalz statt. Die Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens im Jahr 1999 war ein bedeutender sozialpolitischer Fortschritt. Erstmals gab es den Schuldner die Möglichkeit sich von einer lebenslangen Belastung zu befreien. „Überschuldung bleibt ein soziales Problem und um dieses Problem zu lösen, bedarf es im klassischen Sinne der Sozialen Arbeit“, betonte Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler anlässlich des Jubiläums. „Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist dabei ein wichtiger Baustein moderner Sozialpolitik und zugleich ein Instrument der Armutsprävention und -bekämpfung. Denn so vielschichtig die Ursachen für Überschuldung wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder gescheiterte Selbstständigkeit sind, umso wichtiger ist eine individuelle soziale Schuldnerberatung, die zunächst dazu dient die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen zu sichern, aber auch die Folgekosten, wie etwa drohende Obdachlosigkeit oder Straffälligkeit vermeidet. Rheinland-Pfalz verfügt über eine qualitativ hochwertige Beratungsstruktur, die neben finanzieller, rechtlicher und hauswirtschaftlicher Beratung auch psychosoziale Betreuung leistet“, so die Ministerin weiter.
Im Jahr 2018 wurden rund 22.500 Personen in den Schuldnerberatungsstellen in Rheinland-Pfalz beraten. Von der Gefahr der Überschuldung sind breite Bevölkerungsschichten betroffen. Demzufolge waren in 2018 in Rheinland-Pfalz 340.000 Menschen über 18 Jahren überschuldet.
„Überschuldung ist in sehr vielen Fällen mit Armut, wirtschaftlichen Einbußen, sozialen Ausgrenzungen, Reproduzierung von Lebensstandards, dem Verlust von sozialen Bezügen und damit auch potentiellen Formen der sozialen Unterstützung bis zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen verbunden. Die Auswirkungen auf Betroffene umfassen damit häufig nicht nur materielle Aspekte. Hinzu kommen in vielen Fällen soziale, psychische, familiäre und gesundheitliche Probleme, mit denen die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung konfrontiert ist. Mit der Insolvenzordnung und im Speziellen, der sozialen Schuldnerberatung, haben wir ein Instrument in der Hand, welches es uns ermöglicht, den Entwicklungen entgegen zu steuern und den Ratsuchenden eine wirkliche Hilfe anzubieten“, sagte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, in seinem Schlusswort der Fachtagung.
In Rheinland-Pfalz sind derzeit 63 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen als geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren durch das Land anerkannt. Dazu zählen auch Fachstellen der Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe. Insgesamt 53 Beratungsstellen werden aus Landesmitteln gefördert.
In 2019 werden insgesamt 71,21 Vollzeitstellen in der Schuldnerberatung in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. Euro gefördert. Mit einer Festbetragsfinanzierung wird eine dauerhafte und solide Planungssicherheit für die Träger der Beratungsstellen sichergestellt. Auch das Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ) an der Universität Mainz wird vom Sozialministerium mit Landesmitteln in Höhe von 220.000 Euro gefördert. Es unterstützt die anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Rheinland-Pfalz und stellt zahlreiche Informationen zum Thema bereit.
Veranstalter des Fachtags sind das Sozialministerium, das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das Schuldnerfachberatungszentrum (SFZ) an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz und die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Rheinland-Pfalz (LAG-SB).