MAINZ – ROSTOCK – Bätzing-Lichtenthäler: Wir brauchen eine zeitnahe Realisierung der Kindergrundsicherung
MAINZ – ROSTOCK – Bätzing-Lichtenthäler: Wir brauchen eine zeitnahe Realisierung der Kindergrundsicherung – „Eine Kindergrundsicherung muss zeitnah das bisherige System des Familienlastenausgleichs ersetzen“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler anlässlich der 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Rostock. „Bisher gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher kindbezogener Leistungen, die nebeneinander existieren, zum Teil sogar widersprüchlich sind. Im Ergebnis führt dies dazu, dass nicht alle Kinder die gleichen Teilhabechancen erhalten. Mit der Kindergrundsicherung soll eine möglichst einheitliche Förderung erreicht werden, die allen Kindern gleiche oder zumindest vergleichbare Teilhabemöglichkeiten bietet.“
Mit der Kindergrundsicherung ist eine umfassende Reform gemeint, die zu einer umfassenden Neugestaltung des existierenden Systems aus finanzieller Förderung und steuerlicher Entlastung von Familien führt. „Sie soll das ungerechte Nebeneinander von besonders hohen Freibeträgen für Reiche und den undurchdringlichen Flickenteppich an Leistungen für Familien mit wenig Geld beenden“, so Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Die Kindergrundsicherung soll als eine neue existenzsichernde Geldleistung bisherige Familienleistungen zusammenfassen, das gestaffelt nach der Einkommenssituation der Eltern. Dabei soll das Prinzip gelten: „Je ärmer eine Familie ist, desto höher soll die Geldleistung sein“.
„Ich spreche mich für die Einführung einer echten Kindergrundsicherung aus, mit der Kinderarmut wirksam bekämpft werden kann. Jedes Kind braucht faire Startchancen. Die Kindergrundsicherung soll nach meiner Vorstellung künftig von der Familienkasse ausgezahlt werden und aus einem monatlichen Basisbetrag in Höhe von 250 Euro bestehen. Der Höchstbetrag richtet sich nach dem Alter der Kinder: 400 Euro für unter Sechsjährige, 458 Euro im Alter von sechs bis 13 Jahren und 478 Euro für Kinder ab 14 Jahren. Davon kommen 30 Euro auf eine Kinderkarte – gehen also nicht an die Eltern, sondern direkt an die Kinder“, so die Ministerin.
Die Kindergrundsicherung ist ein dringender und wichtiger materieller Beitrag, um Kinderarmut zu bekämpfen und der Stigmatisierung von Kindern in armen Familien entgegenzuwirken. „Durch die Kindergrundsicherung werden Teilhabe und Chancengleichheit verbessert“, so die Ministerin.