MAINZ – Nach A 1-Lückenschluss nun neuer Konflikt zwischen Land und Bund – BMV-Staatssekretär kann Auffassung des MKUEM nicht teilen

MAINZ – Nach A 1-Lückenschluss nun neuer Konflikt zwischen Land und Bund – BMV-Staatssekretär kann Auffassung des MKUEM nicht teilen

Landtagsabgeordneter richtet Anfrage an Landesregierung und Schreiben an Bundesverkehrsminister – Wefelscheid: „Brechen uns erst die Taxis weg, wird es teuer für Kommunen und Steuerzahler.“ – Eder ist gefordert

Das Angebot des Taxigewerbes, so stellt es die Landesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Koblenzer Landtagsabgeordneten Stephan Wefelscheid dar, sei im „Rahmen der Daseinsvorsorge (…) unverzichtbar.“ Laut Guido Borning, Geschäftsführer des Mobilitäts-Dachverbands MOLO (Mobilität und Logistik Rheinland-Pfalz e.V.), „übernimmt das Taxigewerbe wesentliche ÖPNV-Funktionen – insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, bei medizinischen Fahrten sowie in der Anbindung schwächer versorgter Stadtgebiete“ (PM MOLO, 14.08.2025). Daher ist die Taxi-Konzession auch an eine Vielzahl von Auflagen geknüpft, beispielsweise muss der genehmigte Betrieb dauerhaft sichergestellt sein, jeder Beförderungswunsch innerhalb des Pflichtfahrgebiets angenommen ausschließlich zum festgelegten Tarif durchgeführt werden, so die Landesregierung.

Borning betont zugleich die wichtige Rolle des Mietwagengewerbes, das MOLO ebenfalls vertritt: „Gerade im Bereich der Krankenfahrten leisten Mietwagenunternehmen einen unverzichtbaren Beitrag zur Mobilitätsversorgung“ (PM MOLO, 14.08.2025). Gleichzeitig kritisiert er scharf die „digitale Vermittlung von Mietwagenfahrten, die durch systematisches Preisdumping und Missachtung rechtlicher Vorgaben den Taxiverkehr in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht“ (PM MOLO, 14.08.2025).

Funkmietwagen unterliegen weniger strengen Auflagen, dürfen dafür allerdings nur zuvor bestellte Fahrten anbieten, also beispielsweise nicht an Taxiständen auf Kundschaft warten oder aktiv Passanten ansprechen. Zudem haben sie eine sogenannte Rückkehrpflicht, müssen also nach dem Fahrgasttransport an ihren Betriebssitz zurückkehren und von dort zum nächsten Kundenauftrag fahren.

Allerdings kommt es seit einigen Jahren zu Konflikten, da Funkmietwagenbetreiber in Ballungsräumen, durch die digitale Vermittlung insbesondere von der Plattform Uber, die gesetzlich vorgegebenen Pflichten systematisch verletzten und zunehmend in das Geschäftsfeld des Taxigewerbes vordringen. Dies war auch Anlass eines Taxi-Protestes in Mainz am 2. Juli 2025 gewesen, da sich das Taxi-Gewerbe dort in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht sieht.

Ähnliches weiß auch Wefelscheid aus Koblenz zu berichten: „Mir wurde mehrfach geschildert, dass immer mehr Funkmietwagen im Innenstadtbereich auf Kundschaft warten, teils sogar Passanten ansprechen und sogar an Taxiständen warten sollen. Letztlich, so berichteten mir verschiedene Fahrer aus Koblenz, überlegen immer mehr aus dem Geschäft auszusteigen, weil es wirtschaftlich kaum noch tragfähig sei. Da wollte ich mal wissen, was die Landesregierung zu diesem Problem sagt.“

In der Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten bestätigte Staatssekretär Erwin Manz, dass „ein Wettbewerb mit ungleichen Voraussetzungen eingetreten ist“. Die Folge könne ein „dauerhafter Verlust konzessionierter Taxibetriebe“ sein, wodurch die Behörden gezwungen wären, die durch Taxis bereitgestellte Daseinsfürsorge ähnlich dem ÖPNV gemeinwirtschaftlich zu organisieren.

„Das wäre fatal, hier würden den Kommunen und damit letztlich dem Steuerzahler wieder erhebliche zusätzliche Kosten entstehen“, so Wefelscheid.

Laut der Antwort der Landesregierung könne „eine eventuell zu schaffende geänderte bundesrechtliche Vorgabe“ hier Abhilfe schaffen. „Diesbezüglich habe ich ein Schreiben an Bundesverkehrsminister Schnieder gerichtet und ihn gefragt, ob und inwieweit der Bund Änderungen plant, um eine weitere Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden.“ In Vertretung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Verkehr, Christian Hirte, er könne die Auffassung des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums, wonach bundesrechtliche Änderungen Abhilfe schaffen könnten, nicht teilen, da es sich um ein Vollzugsdefizit bei den Genehmigungsbehörden handele.

„Hier schiebt die große Politik sich offenbar wechselseitig den Ball zu, der am Ende doch wieder bei den Kommunen und letztlich den Taxiunternehmen und Steuerzahlern landet“, kritisiert Wefelscheid. „Frau Eder, die Verantwortung dem Bund zuzuschieben ist offensichtlich kein Weg, das hat das Bundesverkehrsministerium nun klargestellt. Also ist Frau Eder angehalten, sich von diesem Verantwortungsgeschiebe zu lösen und stattdessen echte Unterstützungsvorschläge vorzulegen und die Taxiunternehmen an den Tisch zu holen, um die Situation zu entschärfen. Denn brechen uns erst die Taxis weg, wird es teuer für Kommunen und Steuerzahler.“

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