– „Mainz muss den Kommunen jetzt endlich mehr Geld geben!“

MdB Erwin Rüddel hat mit Nachdruck die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VGH) in Koblenz begrüßt, wonach das Land Rheinland-Pfalz den Kommunen schon bald deutlich mehr Geld überweisen muss. „Die CDU/FWG/FDP-Koalition im Kreis Neuwied hat durch ihre Klage, der sich auch der Landkreis Altenkirchen angeschlossen hat, gegen das Land für die Kommunen in Rheinland-Pfalz einen großen Erfolg errungen. Die Konsequenzen werden womöglich weit über die Landesgrenzen hinausreichen“, freut sich Rüddel. Rüddel sagte weiter: „Das Gericht hat klar zum Ausdruck gebracht, dass das Land gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch der Kommunen auf eine angemessene Finanzausstattung verstößt. Darüber freue ich mich nicht nur, weil ich als Mitglied des Kreistags Neuwied zu den Initiatoren der Klage gehöre, und auch nicht nur, weil dieser Beschluss des VGH eine schallende Ohrfeige für den amtierenden Ministerpräsidenten Beck und seine Landesregierung darstellt; ich freue mich vor allem deshalb, weil es einfach so nicht weitergehen konnte, dass das Land seinen Pflichten nicht nachkommt und tatenlos zusieht, wie die Schulden der Kommunen immer mehr anwachsen.“
Der Christdemokrat sieht sich dadurch auch in seiner seit langem bestehenden Auffassung bestätigt, dass keine andere Landesregierung ihre Kommunen so schlecht behandelt wie die in Mainz. „Durch den VGH haben wir es jetzt schwarz auf weiß: das Land trocknet die Kommunen systematisch finanziell aus und versagt ihnen die notwendigen Mittel, um ihre Aufgaben im Dienst der Bürger zu erfüllen. Zur ersten Reaktion auf das VGH-Urteil seitens des rheinland-pfälzischen Finanzministers Carsten Kühl (SPD), der „in der gewohnten Weise versucht, die Verantwortung für das eigene Versagen auf den Bund abzuschieben“, erklärte der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete: „Herr Kühl hat wohl vergessen, dass der Bund soeben erst durch die Übernahme der Grundversorgung im Alter die Kommunen in Deutschland – und damit auch in Rheinland-Pfalz – im Zeitraum bis 2015 in einer Größenordnung von mehr als zwölf Milliarden Euro entlastet hat.“ Durch die stufenweise Anhebung des Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (2012 auf 45 Prozent, 2013 auf 75 und 2014 auf 100 Prozent) wird der Landkreis Altenkirchen zukünftig Mehrerträge generieren. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden Erstattungsleistungen des Bundes im Jahr 2014, aufgrund einer jährlichen Zunahme um rund 1 Millionen Euro, rund 3,3 Millionen Euro höher sein, als im Jahr 2011. Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Fallzahlen in diesem Bereich, derzeit rund 660 Hilfefälle mit laufenden Hilfeleistungen außerhalb und weitere 380 Hilfeempfänger innerhalb von Heim- und Pflegeeinrichtungen, insbesondere durch die Fallübernahmen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende, stellt die gestiegene Bundeserstattung eine nachhaltige Verbesserung des Sozialetats dar. Zusammenfassend stellt der CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel fest: „Das Urteil ist ein Meilenstein für unsere Kommunen. Seine Signalwirkung reicht sogar weit über Rheinland-Pfalz hinaus. Deutschland braucht leistungsfähige Kommunen, die den Menschen vor Ort die Chance geben, ihre engere Heimat selbst zu gestalten. Und der Kreis Neuwied darf stolz darauf sein, dieses richtungsweisende Urteil erstritten zu haben.“