MAINZ – Landtagsabgeordneter Lefkowitz informiert über Hilfsprogramm für Vereine

MAINZ – Landtagsabgeordneter Lefkowitz informiert über Hilfsprogramm für Vereine – Den von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützig anerkannten zivilgesellschaftlichen Organisationen in Rheinland-Pfalz wird finanzielle Hilfe angeboten. Eine lebendige Zivilgesellschaft lebt von der Handlungsfähigkeit gemeinnütziger Vereine. „Die Vereinslandschaft ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unerlässlich, gerade bei uns in Rheinland-Pfalz. Das wird auch nach der Pandemie von entscheidender gesellschaftlicher Bedeutung sein. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sollen einmalige finanzielle Unterstützung bieten. Dafür werden die Soforthilfen in Form von Billigkeitsleistungen als freiwillige nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Das Programm begann am 4. Mai 2020 und ist bis Ende des Jahres 2020 befristet“, so der SPD-Politiker Sven Lefkowitz.

Gemeinnützige Vereine und Organisationen, die infolge der Corona-Pandemie in Existenznot geraten, sollen auf Antrag hin wirksam unterstützt werden, damit sie ihre ideellen, gemeinnützigen Zwecke weiterhin verfolgen und umsetzen können.

Antragsteller müssen als gemeinnützig anerkannt sein und dürfen erst nach dem 11. März 2020 durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlage gekommen sein, zudem müssen sie ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben. Die Zuschüsse sind zur Abhilfe finanzieller Probleme gedacht, die nicht bereits vor dem 11. März 2020 eingetreten sind. Soforthilfen können unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, unabwendbare Instandhaltungen und fortlaufend vertraglich gebundene Honorare bei Nachweis über nicht mehr ausreichende Zahlungsfähigkeit durch Eigenmittel beantragt werden.

„Der Antragsteller kann eine einmalige Soforthilfe zum Ausgleich pandemiebedingter Liquiditätsengpässe für maximal drei Monate bis zu einer maximalen Höhe von insgesamt 12.000 Euro erhalten. Die Anträge müssen bis spätestens 1. Dezember 2020 bei den zuständigen Bewilligungsstellen eingereicht sein, so zum Beispiel beim Landessportbund und den regionalen Sportbünden, bei der rheinland-pfälzischen Kulturstiftung oder der rheinland-pfälzischen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion“, so Sven Lefkowitz.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landtagsabgeordneten unter www.sven-lefkowitz.de. Ebenso steht Ihnen das Wahlkreiskreisbüro per E-Mail unter wahlkreisbuero@sven-lefkowitz.de für weitere Rückfragen zur Verfügung.

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