MAINZ – Kommentar zur Installation eines Polizeibeauftragten von Joachim Streit

MAINZ – Kommentar zur Installation eines Polizeibeauftragten von Joachim Streit – Mit der Installation eines Polizeibeauftragten hebt die Ampel den Rechtsstaat aus den Angeln

Um mögliches Fehlverhalten von Beamten anzeigen zu können, plant die Bundesregierung ein neues Gesetz, das die Installation eines Polizeibeauftragten für Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag vorsieht.

Für den stellvertretenden Bundesvorsitzenden und Spitzenkandidaten der FREIEN WÄHLER zur Europawahl 2024, Joachim Streit, ist dieses Vorhaben nicht nachzuvollziehen: „Der Polizeibeauftragte soll in die Lage versetzt werden, losgelöst von Staatsanwaltschaft und Gerichten ermitteln zu dürfen. Damit scheint mir die Aufhebung der Gewaltenteilung das nächste Ziel der Bundesampel zu sein. Ein mit solchen Rechten ausgestatteter Polizeibeauftragter würde jedenfalls den Beginn eines solchen Unterfangens markieren.“

Joachim Streit weiter: „Wenn ein Strafverfahren gegen einen Polizeibeamten abgeschlossen ist und es im Anschluss noch zu einem Disziplinarverfahren kommt – beides mit dem Ergebnis, dass kein Fehlverhalten vorliegt -, dann braucht es keine weitere externe Stelle, die zur erneuten Prüfung eines Sachverhalts ansetzt. Wo kommen wir eigentlich hin, wenn ein Gericht die Unschuld eines Beamten feststellt, aber aus – womöglich – politischer Motivation immer weiter ermittelt wird. Die ganze Debatte suggeriert der Bevölkerung fälschlicherweise, dass eine solche Instanz von Nöten wäre, um einem außer Kontrolle geratenen Polizeiapparat beizukommen. Für mich steht fest: Ein Polizeibeauftragter, der mit diesen Befugnissen ausgestattet ist, leistet dem Rechtsstaat einen Bärendienst.“

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