MAINZ – Dr. Jan Bollinger (AfD) zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs: Neuordnung der Kommunalfinanzen seit langem überfällig
MAINZ – Dr. Jan Bollinger (AfD) zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs: Neuordnung der Kommunalfinanzen seit langem überfällig – VGH-Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat am 16. Dezember 2020 der Klage der hoch verschuldeten Stadt Pirmasens und des Kreises Kaiserslautern stattgegeben. Das Land muss die Kommunalfinanzierung damit neu regeln.
Dazu erklärt der Neuwieder Landtagsabgeordnete und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz „Mit dem Klageverfahren der Stadt Pirmasens und des Kreises Kaiserslautern gegen das Land haben die Kommunen gezeigt, was sie von dem angeblich verlässlichen Partner der Landesregierung halten. Obwohl der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 2012 mit dem „Neuwieder Urteil“ das Land zu einem spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise verpflichtet hatte, warten die Kommunen weiterhin auf eine ausreichende Finanzausstattung der vom Land aufgebürdeten Pflichtaufgaben. Ganz im Gegenteil, die Kreise sollen aufsichtsbehördlich durch das Land RLP und die ADD gezwungen werden, sich das Geld von den Gemeinden, sprich von den Bürgern, zu holen. Während die Landesregierung diese Lage seit Jahren ignoriert und schönredet, ist die Neuordnung der Kommunalfinanzen schon lange überfällig.
Dr. Bollinger weiter: „Schon im Oktober 2019 hatten wir im Landtag beantragt, nach dem Vorbild der Hessenkasse ein Entschuldungskonzept für die Kommunen zu erarbeiten und gleichzeitig deren Finanzausstattung strukturell zu verbessern. Auch im Rahmen der gestrigen Haushaltsdebatte wurde von uns in einem Änderungsantrag gefordert, die Verbundsätze im Finanzausgleich zu erhöhen, um die Kommunen nachhaltig finanziell zu stärken. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen waren jedoch zu keinem Zeitpunkt an einer politischen Lösung interessiert. Sie haben weder eine ernsthafte Zusammenarbeit mit der Opposition noch mit den Kommunen gesucht.“
Dr. Bollinger abschließend: „Dass der VGH die berechtigten Forderungen unserer Städte und Kreise per Gerichtsbeschluss durchsetzen muss, ist ein absolutes Armutszeugnis und eine schallende Ohrfeige für diese Regierung. Die AfD-Fraktion begrüßt dieses Urteil daher außerordentlich und sieht sich dadurch in ihrer bisherigen Haltung bestätigt.“