MAINZ – Dr. Jan Bollinger (AfD) kritisiert Corona-Lockerungen der Landesregierung

MAINZ – Dr. Jan Bollinger (AfD) kritisiert Corona-Lockerungen der Landesregierung – Zur Planung und Umsetzung der Lockerungen der Corona-Auflagen durch die Landesregierung erklärt der Neuwieder Landtagsabgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger: „Der Shutdown weiter Teile der deutschen Wirtschaft, der bei besserer Vorbereitung sehr wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre und in jedem Fall deutlich früher hätte beendet werden müssen, hat verheerende Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Die AfD fordert seit Anfang April eine Aufhebung des Shutdown und eine angemessene Entschädigung für die Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit durch den Shutdown beeinträchtigt wurde.“

Dr. Bollinger weiter: „Im Grundsatz ist es daher zu begrüßen, wenn die Landesregierung die Corona-Auflagen nun schrittweise lockert. Abgesehen davon, dass die Lockerungen aus Sicht der AfD viel früher hätten geschehen müssen, wirkt das Vorgehen der Landesregierung jedoch planlos, chaotisch und unausgewogen. Die Landesregierung setzt bizarre Schwerpunkte und wollte tatsächlich ab dem 10. Juni den Bordellbetrieb wieder eröffnen und dafür ein Hygienekonzept für „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen“ erlassen, während KiTaS und Schulen immer noch im Notbetrieb laufen und alten Menschen in Senioren- und Pflegeheimen körperlicher Kontakt selbst zu engsten Familienangehörigen verboten ist, obwohl sich die von Vereinsamung bedrohten Menschen danach sehnen. Durch den auch von der AfD-Fraktion vorgetragenen massiven öffentlichen Protest sah sich die Landesregierung gezwungen, von diesem unglaublichen Vorhaben abzulassen.

Getroffene und in der Presse veröffentlichte Schutzmaßnahmen werden immer wieder kurzfristig geändert oder ganz außer Kraft gesetzt. So wurde zum Beispiel das Tragen eines Schutzvisiers erst erlaubt, dann wieder verboten und ist nun für Einzelhandel und Gastronomie erlaubt, während Privatpersonen hierfür ein ärztliches Attest nachweisen müssen.

Eine Landesregierung, die auf der einen Seite eine Verordnung und ein mit Betroffenen abgestimmtes Infektionsschutzkonzept veröffentlicht und es dann zwei Tage vor der Öffnung wieder zurückzieht, überzeugt nicht mit Handlungsfähigkeit und Kompetenz, sondern zerstört das Vertrauen der Bürger in politische Entscheidungen. Betriebe, die den Plänen der Landesregierung vertraut und Vorbereitungen getroffen haben, werden von der politischen Rolle rückwärts überrollt und zeigen sich zu Recht bestürzt und empört.“

Dr. Bollinger abschließend: „Stufenkonzepte müssen so erarbeitet und an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, dass die Beschlüsse verlässlich und für die betroffenen Bereiche nachvollziehbar sind. Hier hat die Landesregierung die Hausaufgaben nicht gemacht. Für die Zukunft wünschen wir uns statt eines planlosen Hin und Her ein solides Konzept, auf das sich die Bürger und betroffenen Betriebe verlassen können.“

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