MAINZ – Dr. Jan Bollinger (AfD) für Erhaltung von Wahllokalen

MAINZ – Dr. Jan Bollinger (AfD) für Erhaltung von Wahllokalen: Neuregelungen der Bundeswahlordnung schwächen die Demokratie und benachteiligen den ländlichen Raum in Rheinland-Pfalz!

Laut einer Änderung in der Bundeswahlordnung (BWO) müssen für die Bundestagswahlen künftig Wahlbezirke in denen weniger als 50 Wählerstimmen abgegeben worden sind nach Schließung der Wahllokale ihre Wahlurne und den Wahlvorstand in einen anderen Wahlbezirk desselben Wahlkreises verlegen, um dort eine gemeinsame Stimmenauszählung durchzuführen. Dadurch soll bei der Abgabe von sehr wenigen Stimmen an einer Urne eine mögliche Zuordnung der abgegebenen Stimmen zum einzelnen Wähler verhindert werden. Andererseits entsteht durch die Pflicht der Verbringung der Wahlurne ein erheblicher organisatorischer Mehraufwand, eine zusätzliche Belastung für die betroffenen Wahlvorstände, ganz abgesehen von der zeitlichen Verzögerung bei der Stimmauszählung.

Dazu Dr. Jan Bollinger, Neuwieder Landtagsabgeordneter und erster stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Rheinland-Pfalz: „Diese Neuregelung der BWO geht gerade in Rheinland-Pfalz vollkommen an der Lebensrealität vorbei! Insbesondere der Ländliche Raum in unserem Flächenland wird durch diese Regelung benachteiligt. Unser Landeswahlleiter und die Kreiswahlleiter stehen nun vor der undankbaren Aufgabe, eine Lösung für die verschiedenen kleinen Wahlbezirke in Rheinland-Pfalz zu finden, und keine der verfügbaren Optionen stellt einen vernünftigen Kompromiss dar!“

Dr. Bollinger weiter: „Die Mehrbelastung für die Wahlvorstände der betroffenen Bezirke wird die ohnehin schon schwierige Rekrutierung Freiwilliger nicht erleichtern, die Verbringung der Wahlurne birgt unnötige Risiken für die Beteiligten und die Wahl. Die Alternative, nämlich bereits im Vorfeld betroffene Wahlbezirke und damit auch die entsprechenden Wahllokale zusammenzulegen, wird die Wahlbeteiligung und Wahlbereitschaft in der Bevölkerung weiter drücken, unsere Demokratie dadurch weiter geschwächt.“

Dr. Bollinger abschließend: „Ganz gleich, für welchen Weg sich die Wahlleiter entscheiden, die Wahllokale müssen an ihren angestammten Orten verbleiben! Zur Not muss das Land die erforderlichen Maßnahmen erbringen, um auch unter den erschwerten Bedingungen eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu gewährleisten. Hunderten von Wählern zuzumuten, am Wahltag für ihre Stimmabgabe in Nachbarorte zu fahren, kann jedenfalls nicht die Lösung sein!“

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